Rundfunkbeitrag Aktuelles 2013

Meldungen aus 2014

Parlamentspräsident Norbert Lammert hat vor ein paar Tagen der Berliner Zeitung ein Interview gegeben, aus dem sich folgende Aussage entnehmen lässt:

„Durch die Digitalisierung und die daraus folgende Dominanz der elektronischen Medien gegenüber den Printmedien hat sich ein Vorrang von Schnelligkeit gegenüber Gründlichkeit auch in der politischen Berichterstattung entwickelt, [...] eine grausame Dominanz der Unterhaltung gegenüber der Information.”

Die Aussage ist sehr interessant, da die Politik die öffentlich-rechtlichen elektronischen Medien von Wohnungs- und Betriebsstätteninhabern zwangsfinanzieren lassen, während die Printmedien schauen müssen, wie sie sich finanzieren können.

Mal ein Gedankenspiel:

Würden wir von den 7,5 Milliarden Euro Rundfunkbeitrag einfach mal 7 Milliarden in Form von Jahresgehältern in Höhe von 100.000 EURO an Journalisten ausschütten, die dafür pro Jahr EINEN wirklich gut recherchierten und nach allen Regeln des guten Journalismus ausgearbeiteten Beitrag liefern müssen, hätten wir 70.000 Beiträge pro Jahr bzw. knapp 191,8 Beiträge pro Tag. Von den verbleibenden 0,5 Milliarden bekommt man bestimmt eine ordentliche Verteilungsplattform für diese Beiträge hin, das Volk wäre grundversorgt und der Journalismus wäre eine Kontrollinstanz des Staats. Aber das wird offensichtlich ja nicht gewollt...

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Pünktlich zu Weihnachten hat der C.H. Beck Verlag mir das NVwZ Heft 24/2013 geliefert (Einzelheft 15,89 EURO inklusive Versand). In diesem ist der Aufsatz „Der neue „Rundfunkbeitrag” - Eine verfassungswidrige Reform” von Richter Dr. Thomas Exner und Rechtsanwalt Dennis Seifarth zu finden.

Schwerpunktmäßig befasst er sich mit dem Wohnungsbeitrag und kommt zu den Schluss, dass der Anknüpfungspunkt an die Wohnung abgaben- und grundrechtlich unzulässig ist. Die Argumente sind quasi die gleichen, wie sie auf dieser Webseite seit Ende Dezember 2012 zu finden sind, aber juristisch sauber ausgearbeitet.

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Vom Frankfurter Fahrradsachverständige Rainer Mai habe ich seinen Widerspruchsbescheid erhalten. Ein Fazit des Widerspuchbescheids ist, dass die Betriebsstätte von Herrn Mai nun als Betriebsstätte innerhalb einer Wohnung geführt wird und somit beitragsfrei ist. Nach der Rechtsbelehrung folgt dann noch ein Post Scriptum, in dem mitgeteilt wird, dass davon ausgegangen wird, dass er über ein privates Kraftfahrzeug verfügt, welches nun rückwirkend zum Januar 2013 als gewerblich genutztes KFZ angemeldet wurde. Wenn er den Beitrag nicht entrichten würde, erginge wieder ein Beitragsbescheid.

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Das Bundesverfassungsgericht hält Enteignungen für ein Gemeinwohlziel für gerechtfertigbar, wenn ein Gesetz dies ausreichend bestimmt regelt. Damit ist eigentlich auch klar, wie es zur Enteignung von Wohnungsinhabern von knapp 18 EURO monatlich stehen wird, immerhin hält die bisherige Rechtsprechung des BVerfG den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für unverzichtbar, quasi genauso wie Kohle für die Energieversorgung.

Als Beruhigungspille wird nun auch von der KEF empfohlen, den Rundfunkbeitrag monatlich um 73 Cent zu senken, aber erst ab 2015. Aber vielleicht haben die Sendeanstalten bis dahin auch genug notwendige neue Ausgaben in petto, damit das Geld dann doch mitgenommen werden kann...

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Olaf Kretschmann hat Klage gegen den Widerspruchsbescheid des rbb eingereicht.

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Jetzt fangen die ersten an, die Politik an ihre Versprechen zu erinnern. In der Protokollerklärung der Bundesländer zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (S. 26f) wurde in Aussicht gestellt, besonders die Beitragspflicht für KFZ zu prüfen. Die Bauwirtschaft fordert dies nun ein.

Gerade unter dem Aspekt, dass diese sowieso nicht so richtig ins System passt und auch Gegenstand der Klage von Sixt ist, fällt diese vielleicht zuerst...

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Der Druck im Kessel scheint groß zu sein: Es zeichnen sich, wie schon erwartet, massive Mehreinnahmen beim Rundfunkbeitrag ab und die Politik will diese an die Beitragszahler in Form einer Beitragssenkung zurückgeben. Es geht scheinbar gar nicht mehr um das ob, sondern nur noch um das wieviel. Natürlich bleibt abzuwarten, was daraus wird, aber es ist auffällig, wie schnell sich hier Leute zu Wort melden, die letztlich in dieser Sache auch irgendwie entscheidungsbefugt sind. Bei den Sendern selbst herrscht natürlich Schweigen...

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In Karlsruhe gab es nicht zu sehen, denn alle fünf Verhandlungen wurden abgesagt. Die zuständige Richterin wurde angeblich versetzt, wie mir zugetragen wurde. Das war natürlich nicht so schön für die Menschen, die extra zu der Veranstaltung angereist waren, aber wenigstens konnten sich diese so mal persönlich kennenlernen.

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Helmut Enz hat mich heute darauf aufmerksam gemacht, dass morgen beim Verwaltungsgericht Karlsruhe fünf Verhandlungen gegen den SWR stattfinden. Vielleicht möchte sich der eine oder andere das ja mal ansehen...

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Olaf Kretschmann erklärt seine Untätigkeitsklage für erledigt, behält sich aber das Recht weiterer Klagen vor.

Ich hatte zu Zeiten der PC Gebühr meine Untätigkeitsklage nach Erhalt des Ablehnungsbescheids gleich gewandelt und habe mich dadurch nicht wieder hinten angestellt.

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Welt Online berichtet, dass etwa 600 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag anhängig sind.

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Die Rundfunkanstalten ergreifen jetzt wohl aktiv Maßnahmen, damit der sich abzeichnende Beitragsüberschuss geringer ausfällt.

Das erste Maßnahmenpaket betrifft Wohngemeinschaften, deren die Webseite teilen-lohnt-sich.de spendiert wurde, damit diese nur einen Beitrag bezahlen.

Bei anderen Menschen wird dagegen in Einzelfallprüfungen entschieden, dass Beiträge fällig wären, wie Helmut Enz auf seiner Webseite dokumentiert.

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Der rbb hat dem Verwaltungsgericht Berlin mitgeteilt, dass zum 15.11. mit einem Widerspruchsbescheid für Olaf Kretschmann zu rechnen ist.

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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am kommenden Dienstag bezüglich der Zusammensetzung der ZDF Gremien (Mitteilung).

Die ARD hat dazu heute verlautbaren lassen, dass sie die Zusammensetzung für verfassungswidrig hält (Digitalfernsehen).

Es gilt nun wohl der Grundsatz, dass gerettet werden muss, was man retten kann. Worin unterscheiden sich denn ARD und ZDF wirklich bei ihren Kontrollgremien? Bei der ARD sind es vielleicht nicht direkt Politiker, aber das passende Parteibuch scheint doch eine wichtige Rolle zu spielen.

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Das Verwaltungsgericht Berlin will vom rbb wissen, ob und ggf. wann mit einer Bescheidung im Fall von Olaf Kretschmann zu rechnen ist.

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Olaf Kretschmann hat die Stellungnahme des rbb-Justitiariats veröffentlicht.

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Der Autovermieter Sixt hat nun Klage gegen den Rundfunkbeitrag beim VG München eingereicht (Heise). Das wäre dann wohl die erste Klage in Bayern, die nicht den Sonderweg Popularklage geht, sondern konkret einen Beitragsbescheid angreift.

Die Rundfunkanstalten haben währenddessen wieder einmal Geld ausgegeben und ein weiteres Gutachten anfertigen lassen, welches natürlich im Sinne der Auftraggeber ausfällt. Fast jeder Satz lädt zur Replik ein, letztlich wäre dies dann aber nicht mehr von einer Satire zu unterscheiden. Daher spare ich mir das erstmal.

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Olaf Kretschmann hat die Eingangsbestätigung und das Aktenzeichen seiner Untätigkeitsklage erhalten.

Das OVG Lüneburg hat am 10.09. die Entscheidung des VG Göttingen vom 03.09. kassiert und den Meldedatenabgleich für zulässig erklärt, nachdem der NDR Beschwerde eingelegt hat. Gerichte können offensichtlich doch schnell sein, wenn der passende Kläger kommt...

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Olaf Kretschmann hat der Intendatin des rbb einen fünften Brief geschrieben. Da es noch keine Entscheidung des rbb zu seinem Widerspruch gab (siehe Eintrag vom 02.05.), hat Olaf Kretschmann am 06.09. Untätigkeitsklage beim VG Berlin eingereicht.

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Das Verwaltungsgericht Göttingen sieht den Grundsatz der Datensparsamkeit bei der Übermittlung der Meldedaten an den Beitragsservice verletzt (Aktenzeichen 2 B 785 vom 03.09.2013). Der Beitragsservice muss keine Informationen über ehemalige Wohnungen erhalten, ebenso sind Familienstand und akademische Titel unnötig. Der Meldedatenabgleich insgesamt wird aber nicht in Frage gestellt.

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Helmut Enz hat eine Ablehnung seines Widerspruchs erhalten (siehe Beitrag vom 27.07.). Er hat nun Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben, inwieweit es eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag aus religiösen Gründen geben kann. Das hat er wieder auf seiner Webseite dokumentiert.

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Der Autovermieter Sixt hat nun den ersten Beitragsbescheid erhalten und will gegen den Rundfunkbeitrag vorgehen (Heise).

Allein der Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent macht über siebentausend Euro aus. Mal sehen, was da folgt...

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Bernd Höcker hat anscheinend erfolgreich eine Aufhebung seines Beitragsbescheides beim NDR erreicht. Er hat den Vorgang auf seiner Webseite dokumentiert.

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Der NDR hat der Softwareentwicklung Herrmann GmbH einen Beitragsbescheid geschickt. Darin wird bemängelt, die GmbH wäre der Auskunftspflicht nicht nachgekommen. Warum auch, immerhin gab es noch im Jahr 2012 ein laufendes Verfahren in Sachen PC-Gebühr gegen den NDR, in dem die Verhältnisse der GmbH exakt dargelegt wurden.

Der Firmeninhaber, Herr Herrmann, hat nun dem NDR einen Widerspruch geschickt, den ich auf dieser Webseite veröffentlichen darf:

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Das Verwaltungsgericht Ansbach hat bereits im Juli eine Klage abgewiesen, bei der es um die Frage ging, ob von behinderten Menschen ein Drittel des Beitrags erhoben werden darf (Az: AN 14 K 13.00535 vom 25. Juli 2013). Das Gericht sieht darin keine Rechtswidrigkeit, durch die Drittelung wäre der Nachteilsausgleich bereits vorgenommen worden.

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Ab heute gilt das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, das eine Anhebung der Vergütungen zum Inhalt hat. Wie sich das auf die Kosten im Verwaltungsgerichtsverfahren auswirkt, ist für mich noch nicht abzusehen.

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Helmut Enz hat endlich Antwort vom SWR bezüglich seines Antrags auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen (siehe dazu Einträge vom 25.03. und 09.06.). Der Antrag wurde abgelehnt, daher hat Herr Enz umgehend Widerspruch eingelegt.

Andere Personen treten derweil in den aktiven Zahlungsstreik.

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Scheinbar muss nur lange genug gestichelt werden. Seit heute steht der Entschluss 1 BvR 2550/12 auch auf den Webseiten des Bundesverfassungsgerichts zur Verfügung.

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Auf dem YouTube-Kanal von PETTY NEWS gibt es ein aktuelles Interview mit Dr. Anna Terschüren („Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland”).

Nichts Neues gibt es hingegen auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts, hier findet sich immer nicht nicht der Entschluss 1 BvR 2550/12, aber andere Entscheidungen vom gleichen Tag. Schämt sich das BVerfG mittlerweile dafür? Immerhin hat ein Leser dieser Webseite schon im Januar einen sehr umfassenden Leserbrief dazu verfasst: Replik zu 1 BvR 2550/12 von Alfred Herrmann (PDF)

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Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer hat eine Normenkontrollklage gegen rbb-Satzung zum neuen Rundfunkbeitrag eingereicht (Pressemitteilung).

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fernsehkritik.tv hat ein Interview mit Dr. Anna Terschüren über ihre Dissertation „Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland” geführt.

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Was ist davon zu halten, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk scheinbar Vorgaben des Bundesverfassungsgericht nicht nachkommt? Diesen Eindruck hat man, wenn man sich das Verhalten des SWR und des Beitragsservice im Fall von Helmut Enz ansieht. Herr Enz hatte im März einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen gestellt. Einen solchen Antrag hat das Bundesverfassungsgericht in der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012 etabliert. Bis heute hat Herr Enz noch keine Entscheidung dazu.

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Die Dissertation „Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland” von Anna Terschüren, Mitarbeiterin des NDR (siehe auch 24.03.2013), ist nun abrufbar (Digitale Bibliothek Thüringen).

Bezüglich des aktuellen Rundfunkbeitrags kann zusammenfassend gesagt werden: Er wird in der Dissertation als versteckte Zwecksteuer angesehen und ist daher finanzverfassungsrechtlich unzulässig. Interessant ist, dass Frau Terschüren schon die Rundfunkgebühr in ihrer Endphase als Zwecksteuer einordnet (S. 58ff). Diese wäre ebenfalls finanzverfassungsrechtlich unzulässig gewesen. Wenn man dann aber auf Seite 96f lesen darf, dass das BVerfG in seinen Urteilen die Rundfunkgebühr durchgängig für angemessen gehalten hat, lässt das Schlimmes für die Entscheidung des BVerfG in Sachen Rundfunkbeitrag erwarten.

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Schweiz will seine Rundfunkfinanzierung auch auf Haushalte und Unternehmen umstellen (Mitteilung Bundesverwaltung).

Es gibt aber einige Unterschiede zum deutschen Modell:

Mal sehen, was daraus am Ende wird...

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Das Bundesverfassungsgericht hat die erste Beschwerde des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer abgelehnt, nachdem bereits im Februar die zweite Beschwerde abgelehnt worden war. Der VDGN lässt sicht in seiner Pressemitteilung zu dem Umstand aus, dass Ferdinand Kirchhof, der Bruder von Paul Kirchhof, an der Entscheidung beteiligt war. Paul Kirchhoff hatte 2010 für ARD/ZDF/DRADIO ein Gutachten zur Rundfunkfinanzierung erstellt.

Wirklich überrascht hat mich die Ablehnung aber nicht, Bruder hin oder her. Wer nicht den Weg über die Gerichtsinstanzen geht, hat meist vor dem Bundesverfassungsgericht keine Chance...

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Olaf Kretschmann hat vom Beitragsservice einen Beitragsbescheid erhalten und der Intendatin des rbb einen vierten Brief geschrieben.

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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat per Beschluss vom 26.04.2013 die Feststellungsklage 3 K 526/13 abgewiesen, die im Februar 2013 eingereicht worden war. Das Gericht hält eine Feststellungsklage für unzulässig, wenn es dem Kläger zuzumuten ist, die „Maßnahmen der Verwaltung” abzuwarten. Eine Feststellungsklage würde auch immer ein Interesse an einer baldigen Feststellung erfordern.

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Der Bayrische Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Meldedatenabgleich abgewiesen. Dieser wurde von Ermano Geuer im Rahmen seiner Popularklage eingereicht. In der eigentlichen Streitsache wurde noch nicht entschieden.

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Der nicht private Bereich ist der eigentliche Verlierer der Rundfunkbeitragsreform, denn hier geht es sehr schnell um größere Summen. Die Reformauswirkungen soll nun das Institut E.C.A. Economics untersuchen, sobald die Kritieren definiert sind (Handelsblatt). Mit schnellen Ergebnissen ist aber nicht zu rechnen, bis dahin werden sich weitere Unternehmen wie Rewe in die Kette der Klagewilligen einreihen, die besonders die Erhebung pro Betriebsstätte trifft.

Man muss aber gar kein Großunternehmen sein, um davon betroffen zu sein, weil ein Beispiel aus meinen Bekanntenkreis zeigt:

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Kontinuität ist, wenn ein Nachfolger da weitermacht, wo der Vorgänger aufgehört hat:
Der Beitragsservice ist bei den BigBrotherAwards bedacht worden. Die GEZ hatte 2003 den Preis für ihr Lebenswerk erhalten.

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Olaf Kretschmann hat mich heute darauf hingewiesen, dass er einen dritten Brief Intendantin des rbb geschrieben hat. Diesmal geht es darum, wie über das Geschehen der Zeit berichtet wird bzw. nicht berichtet wird, am Beispiel des 15. März 2013. Sehr schön ist auch die Dokumentation der Entstehungsgeschichte des Artikel 5, aus dem das Bundesverfassungsgericht die Existenzberechtigung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten herleitet.

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Bei Online-Boykott ist ein weiteres Gutachten veröffentlicht worden, dass den Rundfunkbeitrag als Steuer klassifiziert und diesen daher als formal verfassungswidrig einstuft.

Herr Prof. Dr. Thomas Koblenzer, Honorarprofessor an der Universität Siegen sowie Gründer der Koblenzer-Kanzlei für Steuerrecht in Düsseldorf, hat mir erlaubt, das Gutachten auch auf meiner Webseite einzustellen.

Für die Ausarbeitung möchte ich mich bei ihm und der Mitverfasserin Frau Dipl.-Wirtschaftsjuristin Carina Günther bedanken.

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Bei Bild ist seit heute ganz früh morgens ein Bericht online, der sich mit einen Brandbrief des hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn beschäftigt. Dieser beklagt die massiven Kostensteigerungen für das hessische Justizsystem durch den Rundfunkbeitrag. Das ganze natürlich im typischen Bild-Stil aufgemacht, da zahlen dann auch mal Richter Beiträge und Häftlinge werden als Profiteur des neuen Systems genannt. Knapp 23 Stunden später haben das diverse Zeitungen aufgegriffen, bei ARD und ZDF habe ich zu diesem Thema bislang nichts gefunden. Das passt vermutlich nicht ins dortige Weltbild.

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Herr Enz, ein Leser dieser Webseite, hat beim Beitragsservice einen Antrag auf Befreiung aus religiösen Gründen gestellt und auch auf einer Webseite dokumentiert.

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Die Sendeanstalten verteidigen den Rundfunkbeitrag bisher tapfer als einfache und gerechte Neuregelung. Eine Mitarbeiterin des NDR, Anna Terschüren, sieht das in ihrer Doktorarbeit „Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland” allerdings anders (Spiegel 13/2013). Die Argumente gleichen denen, die sich seit Jahreswechsel hier auf dieser Webseite finden: Der Beitrag ist eine Steuer mangels Sondervorteil.

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Ende März endet die Frist für Empfänger von Sozialleistungen, sich ab Januar von den Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Die entsprechenden Bescheide werden nur zwei Monate rückwirkend anerkannt.

Gemeinden, welche die Gebäude und Einsatzfahrzeuge ihrer freiwilligen Feuerwehren beim Beitragsservice angemeldet haben, werfen Geld zum Fenster raus, denn diese sind laut NDR nicht beitragspflichtig (NDR Pressemitteilung).

Es zeigt sich mal wieder, dass man beim Auslegen des RBStV flexibel ist. In § 5 Abs. 2 RBStV ist unter 2 nachzulesen, dass Inhaber von zugelassenen Kraftfahrzeugen, die gewerblichen/gemeinnützigen/öffentlichen Zwecken oder selbständiger Erwerbstätigkeit genutzt werden, beitragspflichtig sind. So ein Feuerwehreinsatzfahrzeug wird ziemlich sicher nicht privat genutzt.

Da geht es wohl darum, Kommunen zu beschwichtigen...

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Im Lauf dieser Woche sind zwei Dinge passiert, die scheinbar nichts mit Rundfunk zu tun haben.

Die Politik streitet über die Gleichstellung der eingetragenen Lebensgemeinschaften, nachdem das Bundesverfassungsgericht deren Rechte zur Adoption von Kindern ausgeweit hat. Dabei wird argumentiert, dass der Parlamentarische Rat, der das Grundgesetz ausgearbeitet hat, nicht solche Lebensgemeinschaften im Sinn hatte, sondern sich auf die „normale” Ehe bezog.

Wenn wir nun auf diese Zeit zurückschauen, stellen wir fest, dass z.B. Frauen nicht selbstbestimmt entscheiden konnten, ob sie eine Arbeit annehmen, ohne ihren Mann um Erlaubniss zu fragen. Sobald eine verbeamtete Frau geheiratet hat, konnte es passieren, dass sie aus dem Staatsdienst entfernt wurde und ihre Pensionsansprüche verlor, sie war ja jetzt durch ihren Mann versorgt. Vergewaltigung in der Ehe war noch keine Straftat.

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Ein Leser dieser Webseite hat mir heute telefonisch mitgeteilt, dass er bei seiner Meldebehörde erfahren hat, dass er eine vorläufige Auskunftsperre gegenüber dem Beitragsservice erreichen könnte. Eine Auskunftsperre wird normalerweise nur bei „Gefahr für Leib und Leben” gesetzt. Er konnte wohl damit argumentieren, dass er bereits Beschwerden bzw. Verfahren gegen diese Datenübermittlung am Laufen hat und eine Übermittlung durch die Meldebehörde diese Daten faktisch schon aus der Hand gibt. Dauerhaft wird das natürlich nur sein, wenn er mit seinen Beschwerden durchkommt.

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Olaf Kretschmann hat vor ein paar Tagen einen zweiten Brief an die Indendation des rbb veröffentlicht. Diesmal stellt er die Entstehungsgeschichte des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dar.

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Beim Verwaltungsgericht Stuttgart ist Klage eingereicht worden (Az.: 3 K 526/13). Der Kläger hat einen Behindertenausweis mit dem Eintrag RF und war bislang vollständig von den Rundfunkgebühren befreit. Nun soll er allerdings 1/3 Rundfunkbeitrag entrichten, der Nachteilsausgleich nach § 126 SGB IX wird damit nicht mehr in alter Form gewährt.

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Die ARD hat Mitte letzter Woche eine Dokumentation über Leiharbeiter beim Versandhaus Amazon gesendet. Eigentlich ist genau das eine der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Ohne Rücksicht auf Sponsoren und Werbekunden nehmen zu müssen, kann ein Thema aufgegriffen und behandelt werden. Es ist aber nun nicht so, dass die ARD hier als erste darauf hinweist, dass es beim System Amazon unschöne Seiten gibt. Presseberichte gab es vorher schon, gerade von Zeitungen, die eigentlich auf Werbekunden angewiesen sind. Dìese haben nur nicht so gezogen wie die Bewegtbilder der ARD. Kaum sind diese Bilder öffentlich, gerät Amazon scheinbar unter Zugzwang, kündigt den Sicherheitsdienst, verhandelt mit den Gewerkschaften u.a.

Mission erfüllt?

Eher nicht.

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Das Bundesverfassungsgericht hat die zweite Beschwerde des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer abgelehnt.

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Ein Leser dieser Webseiten hat dem Hessischen Rundfunk den Gerichtsvollzieher in Haus geschickt. Nicht um Geld abzuholen, aber um eine Vorbehaltserklärung zuzustellen. Das kostet etwas mehr wie ein Einschreiben, aber man hat gerichtsfest dokumentiert, dass wirklich ein solches Schreiben zugegangen ist, denn der Gerichtsvollzieher kennt dessen Inhalt und bestätigt ihn.

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Heute habe ich Post vom ARD ZDF DRadio Beitragsservice erhalten. Für das erste Quartal 2013 werden Beiträge für eine Wohnung als fällig ausgewiesen. Interessant ist der direkte optische Vergleich dieses Schreibens mit dem Schreiben an meinen Vater von gestern. Mein Vater hat eine reine Schwarz/Weiss Variante erhalten, bei mir sind die Senderlogos bunt. Wer nicht mehr zahlt, bekommt wohl die Billigvariante des Briefpapiers.

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Heute hat mein Vater vom ARD ZDF DRadio Beitragsservice die Bestätigung erhalten, dass sein Teilnehmerkonto zum Ende des Monats Dezember 2012 abgemeldet wurde. Mein Vater hatte ein entsprechendes Schreiben am 3.12.2012 abgeschickt (wie schon berichtet), die Antwort ist datiert auf den 31.01.2013.

Das halbiert schonmal die Einnahmen, welche die Sendeanstalten bislang mit meinem Vater und mir erzielen konnten. Da scheint es aus Sicht der Sendeanstalten verständlich, dass man nun verstärkt Gewerbetreibende, Kommunen und Kirchen zur Kasse bitten muss. Wenn man allerdings mit der Stadt Köln in der Art klüngelt, dass diese erstmal die alte Rundfunkgebührhöhe als Zahlungsgrundlage nehmen kann, hat das schon den Anschein von Rechtsbeugung.

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Der Verband der Zeitschriftenverlage in Nordrhein-Westfalen e.V. hat von Herrn Ermano Geuer ein Gutachten erstellen lassen. Dieses trägt den schönen Titel Rechtsschutzmöglichkeiten von Unternehmern gegen den neuen „Rundfunkbeitrag”.

Darin findet sich unter anderem eine Darstellung des Rechtswegs und der Hinweis, dass quasi jeder Deutsche in Bayern Popularklage erheben kann.

Ein Kläger aus Baden-Württemberg hat im Januar bereits Popularklage in Bayern erhoben, wurde vom Gericht aber darauf hingewiesen, dass das Gericht zunächst die bereits bekannten Klagen bearbeiten will und weitere Klagen daher pausiert.

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Nachdem nun der Entschluss 1 BvR 2550/12 bei Beck-Online abgerufen werden kann (Eingangsdatum 28.01.2013), habe ich gleich beim Bundesverfassungsgericht nachgesehen. Dort wird dieser Beschluss nicht gelistet, während andere Beschlüsse/Entscheidungen vom gleichen Tag oder später sehr wohl dort zu finden sind.

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Spiegel Online berichtet, dass Städte sich weigern wollen, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Die Städte würden ihre Betriebsstätten und KFZ „nicht primär zum Medienkonsum, sondern zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls” nutzen.

Da frage ich mich doch glatt, für was die Gewerbebetriebe und Freiberufler ihre Betriebsstätten und KFZ nutzen. Brauchen die dann auch nicht zu zahlen?

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Ich wurde von Lesern meiner Webseite darauf hingewiesen, dass der Handelsverband Deutschland eine Kurzfassung des Gutachtens von Professor Dr. Christoph Degenhart bereitgestellt hat (Pressemitteilung). Danke.

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Die FAZ berichtet, dass Professor Dr. Christoph Degenhart für den Einzelhandelsverband HDE ein Gutachten zur Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrag erstellt hat. Da kommt nun weitere Bewegung in die Sache.

Bereits 2010 gab es von Herrn Degenhart ein Gutachten, das sich auf Basis der damaligen Planungen mit dem Rundfunkbeitrag befasst hat, allerdings den KFZ Beitrag für Mietfahrzeuge im Fokus hatte (Klagegründe Kraftfahrzeugabgabe).

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Gerd Pelzig hat gestern in der ZDF Sendung „Neues aus der Anstalt” die Bestrebungen der EU angeprangert, die Privatisierung der Wasserversorgung zu erleichtern. Es gäbe eine europäische Bürgerinitiative, die Unterschriften sammelt, um die EU Kommision zu zwingen, sich damit auseinandersetzen zu müssen. Die Webseite dieser Initiative dürfe er aber nicht einblenden, weil die Hausjuristen dagegen gewesen seien. Deshalb hat er dann ein Schild mit der Webadresse www.right2water.eu/de in die Kulisse gelegt.

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Ich habe den Klageweg um den Abschnitt Feststellungsklage erweitert.

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Ich habe den Abschnitt Zwecksteuer bei den allgemeinen Klagegründen erweitert.

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Der Rundfunkbeitrag sei vergleichbar mit der Kurtaxe, meint Paul Kirchhof im Gespräch mit der FAZ. Dabei hat der Professor aus der Kurpfalz aber wohl übersehen, dass man sich den Urlaubsort aussuchen kann und die Kurtaxe dadurch vermeidbar wird. Wer in Deutschland in einer Wohnung leben will, kann das nicht.

Seine Aussage, dass das alte System Bürger „zur Illegalität” verleitet hätte, welche sich schon in seinem Gutachten von 2010 findet, steht im krassen Gegensatz zu der Feststellung des BVerfG im August 2012, dass im alten System ein angemessenes Entdeckungsrisiko bestehen würde ((BVerfG, 1 BvR 199/11 vom 22.8.2012, Absatz 21).

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Ein Leser dieser Webseite hat mir Anmerkungen zur Entscheidung 1 BvR 2550/12 des Bundesverfassungsgerichts geschickt, von der ich am 8.1. berichtet hatte.

Er hat sich sehr kritisch mit der Entscheidung und dem Rundfunkbeitrag insgesamt auseinandergesetzt. Vom Umfang her ist es mit 18 Seiten schon eher als Ausarbeitung anzusehen, enthält dadurch aber viele Informationen und Gedanken, die ich meinem Leserkreis nicht vorenthalten möchte. Der Verfasser hat mir die Erlaubnis erteilt, seine Anmerkungen hier zu publizieren, wofür ich mich an dieser Stelle bedanken möchte.

Replik zu 1 BvR 2550/12 von Alfred Herrmann (PDF)

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In Schleswig-Holstein wurde eine Feststellungsklage gegen den Rundfunkbeitrag für Wohnungen eingereicht (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Az. 4 A 5/13).

Der Stadt Lübeck fällt jetzt auf, dass sich für sie die Rundfunkkosten wohl verdreifachen (Lübecker Nachrichten). Wirklich überraschend ist das nicht, wenn nach § 5 RBeitrStV im nicht privaten Bereich nun Rundfunkbeiträge ohne die Existenz von Rundfunkgeräten entrichtet werden müssen. Die Aussage der Sendeanstalten, dass sich in 90% der Fälle nichts ändert, stimmt dahingehend, dass bisher der Privatsektor den Großteil der Rundfunkgebühren bezahlt hat, die Wirtschaft hatte angeblich nur einen Anteil unter 10%. Nun werden aber genau im nicht privaten Bereich teilweise im massiven Umfang Beiträge fällig. Wer das wohl letztendlich bezahlen wird?
Das hätte man natürlich auch vorher wissen können, aber der Mensch neigt nun einmal dazu, Dinge vor sich herzuschieben bzw. nicht wahrzunehmen, bis sie ihn wirklich betreffen.

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Ich habe heute von einem Kläger seine Verfassungsbeschwerde samt Ablehnungsbegründung des Bundesverfassungsgerichts erhalten (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012). Neben der Beschwerde hatte der Kläger einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, daher hat das Gericht die Klage grundlegender geprüft. Die Beschwerde wurde abgelehnt, weil der Kläger nicht den notwendigen Weg durch die Instanzen genommen hat. In der Beschwerde wurden seine Ablehnung von Rundfunk aus religiösen Gründen und den sich daraus ergebenden Nichtbesitz von Rundfunkempfangsgeräten thematisiert. Das Gericht ist der Auffassung, dass der Kläger zuerst einen Antrag auf Befreiung gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV stellen sollte. Es wäre nicht von vornherein ausgeschlossen, dass diesem Antrag stattgegeben werden könnte. Bei Ablehnung wäre ein Gang durch die Fachgerichtsinstanzen notwendig.

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Olaf Kretschmann hat zum Jahreswechsel einen offenen Brief an die Indendation des rbb geschrieben. Darin enthalten sind schöne Beispiele für Meinungsmache und ein geschichtlicher Abriss der Rundfunkfinanzierung.

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Mein Vater hatte am 3.12.2012 an den Beitragsservice des HR ein Einschreiben geschickt, in dem er darauf hinweist, dass er nicht rundfunkbeitragspflichtig ist, da er in meinem Einfamilienhaus lebt. Weiter enthielt das Schreiben den Hinweis, dass gemäß Seite 11 der Begründung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags eine Treppe in einem Einfamilienhaus kein Kritierum für mehrere Wohnungen sein darf und daher an der Hauseingangstür die Wohnung beginnt. Die Lastschrifteinwilligung wurde natürlich auch widerrufen und eine schriftliche Bestätigung eingefordert.

Erst am 10.12.2012 hat der HR das Einschreiben entgegengenommen, eine Antwort hat mein Vater bis heute nicht erhalten.

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Seit heute gilt die Rundfunkbeitragspflicht, die sich aber noch der gerichtlichen Prüfung stellen muss, Gutachten hin oder her. 2013 verspricht spannend zu werden.

Ein Lesetipp zum Rundfunk findet sich beim Handelsblatt.

Ich wünsche allen Lesern alles Gute im neuen Jahr.

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Zu den Meldungen aus 2012 bei pc-gebuehr.de