Rundfunkbeitrag Aktuelles 05.01.2013

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Mein Vater hatte am 3.12.2012 an den Beitragsservice des HR ein Einschreiben geschickt, in dem er darauf hinweist, dass er nicht rundfunkbeitragspflichtig ist, da er in meinem Einfamilienhaus lebt. Weiter enthielt das Schreiben den Hinweis, dass gemäß Seite 11 der Begründung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags eine Treppe in einem Einfamilienhaus kein Kritierum für mehrere Wohnungen sein darf und daher an der Hauseingangstür die Wohnung beginnt. Die Lastschrifteinwilligung wurde natürlich auch widerrufen und eine schriftliche Bestätigung eingefordert.

Erst am 10.12.2012 hat der HR das Einschreiben entgegengenommen, eine Antwort hat mein Vater bis heute nicht erhalten.

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