Rundfunkbeitrag Aktuelles 19.01.2013

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Der Rundfunkbeitrag sei vergleichbar mit der Kurtaxe, meint Paul Kirchhof im Gespräch mit der FAZ. Dabei hat der Professor aus der Kurpfalz aber wohl übersehen, dass man sich den Urlaubsort aussuchen kann und die Kurtaxe dadurch vermeidbar wird. Wer in Deutschland in einer Wohnung leben will, kann das nicht.

Seine Aussage, dass das alte System Bürger „zur Illegalität” verleitet hätte, welche sich schon in seinem Gutachten von 2010 findet, steht im krassen Gegensatz zu der Feststellung des BVerfG im August 2012, dass im alten System ein angemessenes Entdeckungsrisiko bestehen würde ((BVerfG, 1 BvR 199/11 vom 22.8.2012, Absatz 21).

Auch die Aussage, Bürger wären „empfindlichen Kontrollen in ihrer Privatsphäre” unterworfen worden, muss ich als Aussage wider besseren Wissens werten. Herr Kirchhof muss wissen, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) eine Hausdurchsuchung zur Feststellung der Bereithaltung von Rundfunkgeräten niemals zugelassen hätte. Tut er dies wirklich nicht, hätte er niemals Richter am Bundesverfassungsgericht werden dürfen.

Wenn er dann noch die technische Entwicklung vollständig ignoriert und meint, „Empfänger der Rundfunksendungen lassen sich nicht individualisieren”, reiht er sich nahtlos ein in die Reihe der Rundfunkanstaltsvertreter. Für klassische Radios und TV gilt dies, für die neuartigen Rundfunkempfangsgeräte nicht. Die von diesem Kreis vorgeschobene Argumentation, gerade die mobilen Geräte ließen sich nicht individuell zuordnen, hat sich offenbar nicht zu den Mobilfunkanbietern herumgesprochen. Diese bringen es doch tatsächlich fertig, jedem Mobilfunknutzer entweder eine Rechnung zu schicken oder von seinem Guthaben entsprechende Einheiten abzuziehen. Rundfunk lässt sich heute auch hervorragend individuell abrechenbar gestalten, wie Pay-TV Angebote beweisen. Beim Übertragungsweg Internet ist sogar jeder Empfänger direkt festzustellen.

Wenn man wollte, könnte man. Aber hier besteht ein Denkverbot, da nicht sein kann, was nicht sein darf, weil dann die echte Nutzung des Angebotes klar zutage treten würde.

Dazu passt auch die Aussage: „Ich habe gemeinsam mit den Rundfunkanstalten ein verfassungsrechtlich zulässiges und praktisch gebotenes Finanzierungssystem entwickelt.”. Es ist doch schön, wenn man sich seine eigenen Gesetze machen kann. „Anstalt befehl, wir folgen” scheint das Credo der Politik zu sein.

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