Rundfunkbeitrag Aktuelles 28.02.2013

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Diese Meldung in der Jahresübersicht 2013

Ein Leser dieser Webseite hat mir heute telefonisch mitgeteilt, dass er bei seiner Meldebehörde erfahren hat, dass er eine vorläufige Auskunftsperre gegenüber dem Beitragsservice erreichen könnte. Eine Auskunftsperre wird normalerweise nur bei „Gefahr für Leib und Leben” gesetzt. Er konnte wohl damit argumentieren, dass er bereits Beschwerden bzw. Verfahren gegen diese Datenübermittlung am Laufen hat und eine Übermittlung durch die Meldebehörde diese Daten faktisch schon aus der Hand gibt. Dauerhaft wird das natürlich nur sein, wenn er mit seinen Beschwerden durchkommt.

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