Diese Meldung in der Jahresübersicht 2013
Bei Online-Boykott ist ein weiteres Gutachten veröffentlicht worden, dass den Rundfunkbeitrag als Steuer klassifiziert und diesen daher als formal verfassungswidrig einstuft.
Herr Prof. Dr. Thomas Koblenzer, Honorarprofessor an der Universität Siegen sowie Gründer der Koblenzer-Kanzlei für Steuerrecht in Düsseldorf, hat mir erlaubt, das Gutachten auch auf meiner Webseite einzustellen.
Für die Ausarbeitung möchte ich mich bei ihm und der Mitverfasserin Frau Dipl.-Wirtschaftsjuristin Carina Günther bedanken.