Diese Meldung in der Jahresübersicht 2013
Die Dissertation „Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland” von Anna Terschüren, Mitarbeiterin des NDR (siehe auch 24.03.2013), ist nun abrufbar (Digitale Bibliothek Thüringen).
Bezüglich des aktuellen Rundfunkbeitrags kann zusammenfassend gesagt werden: Er wird in der Dissertation als versteckte Zwecksteuer angesehen und ist daher finanzverfassungsrechtlich unzulässig. Interessant ist, dass Frau Terschüren schon die Rundfunkgebühr in ihrer Endphase als Zwecksteuer einordnet (S. 58ff). Diese wäre ebenfalls finanzverfassungsrechtlich unzulässig gewesen. Wenn man dann aber auf Seite 96f lesen darf, dass das BVerfG in seinen Urteilen die Rundfunkgebühr durchgängig für angemessen gehalten hat, lässt das Schlimmes für die Entscheidung des BVerfG in Sachen Rundfunkbeitrag erwarten.
Insgesamt ist die Ausarbeitung zum Rundfunkbeitrag ab Seite 73ff dahingehend sehr schön, dass auch die politische Mauschelei beleuchtet wird, die das Ziel Beitragsstabilität verfolgt hatte (S. 85f). Dafür wurde der eigentliche Systemwechsel verwässert, indem auch zusätzliche Beiträge für nicht private KFZ und Hotel- und Gästezimmer erhoben werden. Lesenswert sind die Betrachtungen zur Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte ab Seite 107ff. Dort findet sich für nicht private KFZ und Hotel- und Gästezimmer die passenden Argumente für das Überschreiten der Typisierungsgrenzen.
Ab Seite 165 geht es dann um die Umstellung des Systems auf eine nicht rechtswidrige Grundlage, die ab Seite 193 präzisiert wird. Sehr schön ist die Auslassung, dass die ÖR nicht zwangsläufig teure Sportereignisse kaufen müssen (S. 172f), da „die meinungsbildende Funktion bzw. die Einflussnahme auf diese seitens des Rundfunks [..] als gering einzuschätzen ist”.
Grundlegende Fragen stehen aber immer noch ungeklärt im Raum:
Brauchen wir den ÖR in seiner aktuellen Form im 21. Jahrhundert wirklich noch?
Wie müsste er eigentlich aussehen, sofern er nicht komplett überflüssig ist?
Die Diskussion über das „was brauchen wir überhaupt” ist notwendig, aber ergebnisorientierte Diskussionen über die Inhalte gehören nicht zu den Stärken der Beteiligten. Mit dem entsprechenden Außendruck durch beispielsweise weniger Finanzmittel erledigen sich viele andere Fragen von allein und schaffen auch mehr Wettbewerb. So müssen andere Fernsehsender womöglich für Senderechte weniger bezahlen, weil ARD/ZDF nicht mehr mit Monsterbudget mitbieten. Plötzlich hätten Nischensender eine Finanzierungsgrundlage und der ÖR stellte keinen Eingriff in die marktwirtschaftlichen Gesetze der Medien mehr dar - wie es im Augenblick ist.
Daher wäre eigentlich zuerst zu klären...