Diese Meldung in der Jahresübersicht 2013
Olaf Kretschmann hat die Eingangsbestätigung und das Aktenzeichen seiner Untätigkeitsklage erhalten.
Das OVG Lüneburg hat am 10.09. die Entscheidung des VG Göttingen vom 03.09. kassiert und den Meldedatenabgleich für zulässig erklärt, nachdem der NDR Beschwerde eingelegt hat. Gerichte können offensichtlich doch schnell sein, wenn der passende Kläger kommt...