Diese Meldung in der Jahresübersicht 2014
Olaf Kretschmann hat die Stellungnahme des rbb erhalten. In dem Schreiben lässt sich folgendes nachlesen:
„Der Gesetzgeber habe im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen vorgesehen. Der rbb sei als öffentlich-rechtliche Anstalt an das Gesetz gebunden, so dass die gewünschte Befreiung nicht möglich sei.”
Da ist doch interessant, dass das BVerfG im Dezember 2012 der Meinung war, dass für so etwas das Härtefallverfahen greifen könnte (Ergänzung dazu). Die obige Aussage des rbb ist nur ein weiteres Indiz dafür, dass das BVerfG scheinbar Gesetzestexte in einer Art und Weise auslegt, die sich sonstigen Juristen und Normalbürgern nicht mehr erschließen kann.