Diese Meldung in der Jahresübersicht 2014
Am 15. Mai um 10 Uhr will der Bayrische Verfassungsgerichtshof sein Urteil bezüglich der Popularklagen gegen den Rundfunkbeitrag verkünden (Ermano Geuer via Twitter).
Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Einschränkung des Einflusses der Politik (BVerfG, 1 BvF 1/11 vom 25.3.2014). Es ist interessant, dass im Urteil sehr oft von Berichterstattung die Rede ist, nicht von Rundfunk allgemein.
Kann man jetzt den Anteil des Rundfunkbeitrags für das ZDF einbehalten, immerhin wurde quasi höchstrichterlich festgestellt, dass das ZDF nicht frei von Staatseinflüssen ist?