Rundfunkbeitrag Aktuelles 24.10.2014

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Das Verwaltungsgericht Hannover hat 14 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag im privaten und gewerblichen Bereich abgewiesen, aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen die Berufung zugelassen (Pressemitteilung, 7 A 6504/13, 7 A 6514/13 u.a).

Das Gericht sieht also keine Verstöße, ist sich aber dann doch nicht so sicher, um die Berufungsmöglichkeit gleich zu verneinen.

Warum nur ist der Rundfunk so wichtig, dass nach Meinung des BVerfG angeblich das Grundgesetz dafür die Finanzierung vorsieht (ich bin anderer Meinung, siehe Rundfunk im Grundgesetz), wie die Pressemitteilung ausführt? Eine komplette Änderung des Anknüpfungspunktes vom Rundfunkteilnehmer zu Wohnungen/Betriebsstätten, die selbst keinen Rundfunk empfangen können, wenn keine Geräte da sind, ist scheinbar völlig belangslos. Abenteuerlich wird es, wenn man bei Betriebsstätten mit wenigen Mitarbeitern die Drittelung damit begründet, dass die Arbeitszeit auf den Tag gesehen nur 1/3 wäre. Dann müsste man für den privaten Bereich doch nur 2/3 des Beitrags zahlen oder sehe ich das falsch?

Merkwürdig ist, dass das BVerfG für Rundfunk eine Zahlungsverpflichtung sieht, während es diese bei anderen Artikeln des Grundgesetzes nicht einfordert und dem Staat freie Hand lässt. Vielleicht, weil bei den anderen Artikeln immer nur von den Rechten die Rede ist, die ein Mensch theoretisch hat, während Artikel 5 etwas "gewährleisten" soll. Artikel 1 des Grundgesetzes spricht ja nicht davon, dass die Würde des Menschen gewährleistet wird, sondern nur, dass sie geachtet und geschützt werden soll.

Letztlich wird das erst wohl erst entschieden werden, wenn das ganze irgendwann vor dem EuGH landet.

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