Rundfunkbeitrag Aktuelles 10.11.2014

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Ich hatte mich gestern über die vermutliche Strategie des BVerfG in Sachen Rundfunkbeitrag ausgelassen, indem es aus einer klar abgrenzbaren Gruppe einfach eine „unbestimmte Vielzahl von Bürgern” macht. Das BVerfG wirft damit seine eigenen Grundsätze der Abgabenordnung über den Haufen, aber nur so entzieht es den zahlreichen Gutachten gegen den Rundfunkbeitrag das Fundament. Man könnte das auch als „Flucht aus dem Abgabenrecht” bezeichnen. Wenn dieser Gedanke weitergesponnen wird, wird klar, dass die Abschaffung von Steuern eigentlich unmittelbar bevorsteht.

Dank der nun großzügigen Auslegung des BVerfG muss sich die Politik in Zukunft nicht mehr mit Haushaltsfragen oder Schuldenbremsen befassen, sondern einfach Beiträge einführen. Warum diskutiert man bei der Infrastrukturabgabe eigentlich noch über das Verrechnungsmodell? Jeder Bürder hat unbestreitbar einen Vorteil davon, dass es Straßen gibt, über die z.B. LKWs Lebensmittel bringen. Also einfach jedem Bürger den Beitrag aufbürden, Politik kann so einfach sein.

Da diese Beiträge später nicht mehr durch Finanzhaushalte verteilt werden, die Parlamente genehmigen müssen, wird damit auch der spätere parlamentarische Einfluss reduziert. Damit wäre auch der von Jörg Schönenborn eingeführte Begriff der „Demokratieabgabe” vollkommen richtig, denn der Rundfunkbeitrag ist der Wegbereiter dieser Entwicklung. Und das alles nur, weil das BVerfG den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Rolle beimisst, den er laut Grundgesetz meiner Meinung nach gar nicht hat. Dafür nimmt das BVerfG wohl eine massive Störung des Rechtsfriedens in allen Lebensbereichen in Kauf.

Wohlwollend könnte ich noch vermuten, dass darüber noch nicht nachgedacht wurde. Was aber, wenn doch...

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