Rundfunkbeitrag Aktuelles 07.02.2015

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Das BVerfG hat dem Rundfunk „wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft besondere Bedeutung” beigemessen, „Freie Meinungsbildung wird daher nur in dem Maß gelingen, wie der Rundfunk seinerseits frei, umfassend und wahrheitsgemäß informiert” (BVerfGE 90, 60, Absatz 144).

Welt Online berichtet aktuell darüber, wie in der ZDF Heute Show ein Beitrag des ARD Nachtmagazins vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen wurde, so dass eine Frau, die Parteimitglied der Linken ist, als ehemalige NPD- und jetzige AfD Wählerin erscheint (Ausschnitte bei Youtube). Vorsatz oder Schlamperei, das wird noch zu klären sein, ich nehme aber mal an, dass es am Ende ein „bedauerliches Missgeschick eines Einzelnen” sein wird.

Um eine „Ungenauigkeit” ganz anderer Qualität geht es seit der vergangenen Woche in einem Prozess in Krakau gegen das ZDF (Zeit Online). Der Sender hat in seiner Produktion „Unsere Mütter, unsere Väter” die Konzentrationslager Auschwitz und Majdanek als „polnische Konzentrationslager” bezeichnet, wie es leider öfter getan wird (zum Vergleich etwas aus 2005).

Die politischen Vorgänge, die zu den deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagern führten, waren nach dem Krieg der Grund, warum man nie wieder einen staatlich gelenkten Rundfunk in Deutschland haben wollte. Wenn dieser eine Breitenwirkung und Suggestivkraft hat, muss sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch entsprechend verhalten.

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