Rundfunkbeitrag Aktuelles 21.02.2015

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Am 02.02. hatte ich von einem Kläger berichtet, dessen Anwalt nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichend wird, das Verfahren aber sofort ruhend stellen will. Das hatte mich verwundert, denn was verspricht sich der Anwalt davon, auf weitere Verfassungsbeschwerden zu warten?

Ein gestriger Blogeintrag von Felix von Leitner gibt vielleicht Antwort. Dort kann man nachlesen, dass ihm eine Mail erreicht hätte, dass „das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz möglicherweise nicht verhandeln werde, weil nicht genügend Mitbeschwerdeführer dabei sind.”

Zugespitzt kann man dann wohl sagen, dass damit die Typisierung auch für das Rechtssystem gilt: Wenn nicht mindestens zehn Prozent der Bevölkerung betroffen sind, sind Grundrechtsverletzungen hinzunehmen.

Schöne Aussichten für die Rundfunkverfahren...

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