Rundfunkbeitrag Aktuelles 07.06.2015

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In der Presse gab es die letzten Tage vermehrt Artikel über die Aktion von Norbert Häring, der die Barzahlung beim Beitragsservice durchsetzen will. Dabei geht es aber nicht um den Rundfunkbeitrag an sich, sondern um die Art der Bezahlung.

Die bargeldlose Bezahlung ist in den Beitragssatzungen der Rundfunkanstalten geregelt, wozu sie der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch berechtigt. Dagegen kann man zwar klagen, ändert damit aber nichts in der Sache selbst.

Bei der KFZ Steuer ist es schon seit zehn Jahren so, dass man ein PKW nur zulassen kann, wenn man die Einzugsermächtigung erteilt. Das ist viel härter als die Option, per Einzugsermächtigung ODER Überweisung zu bezahlen, wie es beim Beitragsservice der Fall ist. Dennoch haben Gerichte in dieser Sache entschieden, dass dies zulässig ist für Inhaber eines Kontos (siehe z.B. OVG RP 7 A 10872/05.OVG).

Norbert Häring wird seine Konten nicht aufgelöst haben, von daher wird diese Aktion wohl ins Leere laufen...

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