Rundfunkbeitrag Aktuelles 14.07.2015

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Heute kam mein Steuerbescheid für 2014 vom Finanzamt. Ich hatte gemäß meiner Überlegungen vom 28.12.2014 bei meiner Steuererklärung die Rundfunkbeiträge als Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke angeführt. Dazu hatte ich die Kontoauszüge der Zahlungen von drei Quartalen beigefügt, weil der HR trotz Aufforderung natürlich keine Bescheinigung ausstellen wollte. Dem Finanzamt hatte ich dann im Anschreiben noch folgendes mit auf dem Weg gegeben:
„Ich bin durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zur Zahlung des Rundfunkbeitrages für meine Wohnung verpflichtet, bin dadurch sozusagen Zwangsmitglied. Der Hessische Rundfunk und die anderen Anstalten sind gemeinnützige Anstalten des öffentlichen Rechts und verfolgen, zumindest gemäß ihren Statuten, absetzbare Ziele gemäß Abgabenordnung. Damit müssen die Rundfunkbeiträge von der Steuer absetzbar sein, da man diese gemäß den aktuellen Verwaltungsgerichtsurteilen nicht vermeiden kann und die Sender angeblich eine wichtige öffentliche Aufgabe wahrnehmen.”

Mein Finanzamt hat diese Kosten nun ohne Diskussion von meinem zu versteuernden Einkommen abgezogen.

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