Diese Meldung in der Jahresübersicht 2015
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss 2 BvR 433/15 vom 30.06.2015 nochmal folgendes klargestellt:
„Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen”.
Bei einigen Verfahren in Sachen Rundfunkbeitrag hat man den Eindruck, dass sich Gerichte darum genau nicht kümmern, da die Klagen mit Standardtextbausteinen abgewiesen werden. Mal sehen, wie das Bundesverfassungsgericht mit den Argumenten der Kläger verfährt...