Diese Meldung in der Jahresübersicht 2015
Es gibt doch Gerichte, die nicht alles, was mit Rundfunk zu tun hat, einfach abnicken. Das Landgericht Tübingen setzt sich über die Entscheidung des BGH hinweg, der ein vorhergehendes Urteil zur Vollstreckung aufgehoben hat und erlässt ein gleichlautendes Urteil, diesmal mit Kritik an der BGH Entscheidung (Handelsblatt).