Rundfunkbeitrag Aktuelles 2016

Meldungen aus 2017

Ich wünsche allen Lesenden schöne Weihnachten.

Neue Wünsche braucht es in Bezug auf den Rundfunk nicht, denn die Wünsche aus dem letzten Jahr bestehen unverändert weiter.

Einzelmeldung

Letzten Freitag konnte ich selbst erleben, welchen Einfluss der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf Menschen nimmt: Urban Priol stand mit der Zensurschere im Kopf auf der Bühne.

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Das Bundesverwaltungsgericht kann auch beim gewerblichen Rundfunkbeitrag nicht verfassungswidriges entdecken (Pressemitteilung). War nicht anders zu erwarten, jetzt wird erstmal auf den Urteilstext gewartet. Die Autovermietung Sixt will weiter zum Bundesverfassungsgericht ziehen.

Einzelmeldung

Nächsten Mittwoch finden beim Bundesverwaltungsgericht die Verhandlungen zu gewerblichen Rundfunkbeiträgen statt (Mitteilungen zu BVerwG 6 C 49.15 und BVerwG 6 C 12.15 / BVerwG 6 C 13.15 / BVerwG 6 C 14.15). Da für das BVerwG selbst für sich entschieden hat, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer ist, will es sich laut Terminankündigung nur mit den speziellen Regelungen für Gewerbebetriebe befassen.

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Norbert Häring ist mit seiner Klage wegen Barzahlung gegen die Rundfunkanstalten erst einmal gescheitert (Welt Online). Quasi genau aus den Gründen, die ich im Juni 2015 vorhergesagt hatte.

Einzelmeldung

Heute lag eine Stellungnahme des Finanzamts zu meinem Widerspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid 2015 im Briefkasten. Mir wird nahegelegt, diesen zurückzuziehen, da keine Aussicht auf Erfolg bestünde. Diese Stellungnahme hat mir aber neue Munition geliefert.

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„Das Konturieren eines Sondervorteils scheint auch dem Gericht offenkundig Argumentationsschwierigkeiten zu bereiten; anders lässt sich seine Wortkargheit zu dieser Frage kaum erklären.”

Diesen Eindruck hat Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer in seinem Aufsatz „Rundfunkbeitrag oder verkappte Wohnungssteuer?” (DStR 41/2016), der sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beschäftigt.

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Das Chaos um den Rundfunkbeitrag wird immer größer. Der Senkungsempfehlung der KEF wollen die Ministerpräsidenten nicht folgen (Digitalfernsehen). Nach Plänen von ARD und ZDF sollen zukünftig Inkassounternehmen die ausstehenden Beiträge eintreiben (Spiegel). Dadurch stellen alle Beteiligten die Rechtslage endgültig auf dem Kopf und strafen die Gerichte Lügen.

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Die ARD hat gestern zur besten Sendezeit ab 20:15 demonstriert, wie wenig ernst sie ihren vermeindlichen Rundfunkauftrag nimmt. Quote statt Qualität war wohl die Devise.

Strafrichter Thomas Fischer beschäftigt sich in seiner Kolumne mit den Fehlern und Nachlässigkeiten.

Einzelmeldung

Seit 16 Tagen gibt es nun das „Content-Netzwerk von ARD und ZDF für junge Leute” funk.net, mit dem laut Eigenwerbung das Internet vorbei sein sollte.

Nun, das Internet gibt es zum Glück immer noch, denn wenn das die Zukunft sein sollte, dann gute Nacht!

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Vor drei Tagen habe ich meinen Einkommensteuerbescheid für 2015 erhalten. Anders als im Jahr davor (siehe Meldung vom 14.07.2015), wollte das Finanzamt diesmal die Rundfunkbeiträge nicht von dem zu versteuernden Einkommen abziehen. Allerdings macht schon der Wortlaut der Begründung den Bescheid ungültig.

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Das Bundesverwaltungsgericht will am 7. Dezember die Verfahren von Sixt und Netto (Az.: BVerwG 6 C 49.15 / BVerwG 6 C 12.15 - 14.15) über den Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich verhandeln (Digitalfernsehen).

Mal sehen, wie viele Textbausteine aus den bereits gefällten Urteilen wiederverwendet werden.

Einzelmeldung

„Argumentative Tiefenschärfe fehlt im Urteil.”

Diese Aussage kann dem Aufsatz „Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?” (NJW 35/2016) entnommen werden, in dem Dr. Martin Pagenkopf, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht und Experte für Verfassungs- und Europarecht, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts analysiert und kritisiert.

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Wer sich am Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag nicht nur ideell, sondern auch materiell beteiligen möchte, kann dies beispielsweise mit einer Spende an Günther Weber tun. Sein erstes Verfahren ist bereits als Beschwerde vor dem BVerfG angelangt, ein zweites Verfahren wird Ende September behandelt. Herr Weber hat eine Spendenwebseite eingerichtet.

Einzelmeldung

In Berlin laufen Vorbereitungen für eine Beschwerde beim dortigen Verfassungsgerichtshof (Foreneintrag bei gez-boykott).

Einzelmeldung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist der Meinung, dass ein Zeitungsverlag, der Anteile an einem privaten Radiosender hält, keinen Rundfunkbeitrag entrichten muss (Heise Online). Da sich die entsprechende Bestimmung unter § 5 Abs. 6 befindet, hilft dies nur im nicht privaten Bereich.

Dort ist jetzt aber folgende Frage interessant: Gilt das auch für (stimmrechtsberechtigte) Aktien von Privatsendern? Dann wäre es das wirtschaftliche Gebot der Stunde für Betriebe: Aktien kaufen und Dividenden kassieren statt Rundfunkbeiträge entrichten.

Einzelmeldung

„Rechtfertigende Sachgründe, die das Oberlandesgericht behauptet, aber nicht offenlegt, sind nicht ersichtlich.”

Dieses Zitat ist dem Beschluss 2 BvR 470/08 vom 19. Juli 2016 des Bundesverfassungsgerichts entnommen, der sich mit der Ungleichbehandlung von Personen bei Preisen beschäftigt. Er könnte aber genauso gut in einem Beschluss zum Rundfunkbeitrag stehen, wenn das Bundesverfassungsgericht dort seine Arbeit genau so macht wie im zitiertem Beschluss.

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„Die Einführung des Rundfunkbeitrags ist ein rechtsstaatliches Debakel.”

Dieses Fazit zieht der Artikel „Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung” von Dr. Kay E. Winkler, welcher in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Kommunikation und Recht erschienen ist. Darin wird ausgeführt, wo das Bundesverwaltungsgericht „den Inhalt der angewandten Rechtsgrundsätze in erstaunlisch groben Maße” missachtet.

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Wie nutzlos ARD und ZDF sind, beweisen sie ununterbrochen seit einer Woche. Beim Putschversuch in der Türkei herrschte nachts Sendepause, gestern in München konnte man scheinbar nicht genug Sondersendungen machen, wobei man scheinbar aus den Social Media Netzwerken die Informationen holte. Dazu hat sich mein Bruder ausgelassen.

Einzelmeldung

Ein Artikel in der Thüringer Allgemeine zeigt, wie verschieden der Rundfunkstaatsvertrag ausgelegt werden kann. Das Thüringer Innenministerium sieht für Feuerwehren, die keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben, keine Beitragspflicht, im Informationsblatt des Beitragsservice steht auf Seite 9 etwas anderes. Was sagt denn der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dazu?

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Helmut Enz, dessen Gerichtsverfahren seit Dezember 2014 ruhte, hat nun vom Beitragsservice wieder Post bekommen und den ausstehenden Betrag bezahlt.

Die Vollstreckungsmaßnahmen des Beitragsservice kommen aber mittlerweile ans Limit, wie Norbert Häring dem Geschäftsbericht 2015 entnehmen konnte.

Einzelmeldung

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern erwartungsgemäß weitere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag für Wohnungen abgewiesen. Nun stehen die Entscheidungen zum gewerblichen Bereich im Herbst an, wobei ein Artikel in der FAZ über den Beitragsservice eine interessante Andeutung dazu macht.

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In der Onlinepresse wird heute das Thema behandelt, dass mit DVB-T2 ab Mitte 2017 und für Satellit ab 2022 Kosten für den Empfang der Privatsender anfallen (Welt Online). Merkwürdig, dass man diese eintreiben kann, wo die Gerichte doch der Meinung sind, die Nutzung von Rundfunk wäre nicht feststellbar.

Einzelmeldung

Das Bundesverwaltungsgericht führt am 15.06. die nächsten Verfahren zum Rundfunkbeitrag durch. Es geht wieder um den Wohnungsbeitrag, wirklich neues ist dabei nicht zu erwarten, denn dann müsste sich das Gericht selbst widerlegen. Zum Thema Zweitwohnungen hat mir ein anderer Kläger, der nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision gehen wird, seine Revisionsargumente zukommen lassen.

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Die Politik will die Grundsteuer neu regeln, unter anderem deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht die geltende Regelung kippen könnte (Handelsblatt). Ich weiß nicht, warum sich die Politik da Sorgen macht, haben doch die unteren Instanzen anhand des Rundfunkbeitrags bewiesen, dass sie staatlichem Raubrittertum in Zukunft nicht mehr im Weg stehen werden.

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Herr Herrmann hat mir einen Leserbrief (PDF, 16 Seiten, 404KB) zukommen lassen, in dem er das Urteil BVerwG 6 C 6.15 des Bundesverwaltungsgerichts kommentiert.

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Heute hat mich der Kläger K aus K darüber informiert, dass seine Klage am 12. Mai vom Verwaltungsgericht abgelehnt wurde und der SWR bereits eine Zahlungsaufforderung mit dem Verweis auf diese Entscheidung geschickt hat. Sein Anwalt hat die Entscheidung des Gerichts erst Ende dieser Woche erhalten.

Einzelmeldung

Das Urteil 6 C 6.15 des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.03.2016 (PDF) kann man als Beispiel für die Aussage des Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger ansehen, die dieser in der Deutschen Richterzeitung 9/1982 getätigt hat:

„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.”

Wobei beim Würfeln eine echte Chance auf einen Sieg besteht, während bei den Rundfunkbeitragsprozessen der Ausgang schon feststeht und die Gerichte dafür alle störenden Meinungen und Fakten einfach übergehen.

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Beim Bundesverwaltungsgericht wurde gestern der Volltext der Entscheidung 6 C 6.15 vom 18.03.2016 veröffentlicht (siehe dazu auch die Meldung vom 23.04.).

Einzelmeldung

Der österreichische Privatsender Servus TV wird eingestellt und deshalb denken österreichische Politiker darüber nach, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu ändern. Es sollen nur noch öffentlich-rechtliche Inhalte, nicht mehr Sender, alimentiert werden.

Mal sehen, wie das bei uns wird, wenn bei uns dann die Tageszeitungen u.a. den Bach runtergegangen sind, weil sie sich nicht mehr finanzieren können.

Einzelmeldung

Der Bayrische Rundfunk hat eine Umfrage zu Medien veröffentlicht. 48% der Befragten sehen sehen das öffentlich-rechtliche Fernsehen als Stütze des Establishments, nur 42% als Kontrollinstanz. Beim öffentlich-rechtlichen Radio sieht es mit 47% zu 37% Prozent noch schlechter aus.

Wofür bezahlen wir nochmal Rundfunkbeiträge?

Einzelmeldung

Alfred Herrmann hat dem OVG Schleswig über seinen Anwalt in einem achtseitigen Schreiben mitgeteilt, warum das Urteil BverwG 6 C 6.15 des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.3. 2016 als Fehlurteil zu bewerten ist.

Den darin angesprochenen Umbruch in der Presselandschaft belegen auch neueste IVW Auflagezahlen.

Einzelmeldung

Im Blog klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de wurden bereits vor einer Woche die Grundlagen der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen noch einmal ausführlicher dargelegt. Dabei wird unter anderem ausgeführt, dass der MDR bei einer Beitragsschuld ab 500 EURO nicht mehr auf die Auskunft von Sieglinde Baumert angewiesen wäre, sondern über Dritte die Vermögensauskunft hätte einholen können. Ein weiteres Beispiel, dass Rundfunkanstalten scheinbar nicht mit Geld umgehen können.

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Für den Versuch, 200 Euro Rundfunkbeitrag von Sieglinde Baumert einzutreiben, muss der MDR nun knapp 6000 EURO vorlegen, wie die NDR Sendung ZAPP auf ihrer Internetseite mitteilt. Das Geld könnte sich der MDR zwar von der Schuldnerin wiederholen, aber wie erfolgreich wird er bei den 6000 EURO sein, wenn er schon bei 200 EURO gescheitert ist?

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Das Medienecho war wohl zu groß, der MDR hat den Haftbefehl zurückziehen lassen und damit die Erwingungshaft von Sieglinde Baumert beendet, ohne dass diese eine Vermögensauskunft erteilt hat (welt.de).

Damit fällt diese Zwangsmaßnahme wohl in Zukunft für die Sender aus.

Einzelmeldung

Die erste Person kam wegen Zahlungsverweigerung des Rundfunkbeitrages in Erzwingungshaft (welt.de). Das Nichtzahlen ist keine Option, auch bei einer Klage sollte man einstweilen bezahlen, wie ich schon 2013 bei der Beschreibung des Klagewegs angemerkt habe. Dennoch ist die Rundfunkbeitragsverweigern Sieglinde Baumert konsequent und daraus werden den Sendeanstalten weitere Probleme entstehen.

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Ich wurde auf den Berliner Datenschutzbericht 2015 hingewiesen. In diesem sollte ich mir die Bemerkungen zum geplanten erneuten Meldedatenabgleich ansehen, viel interessanter fand ich aber andere Stellen, die Aussagen der Gerichte zum Rundfunkbeitrag ad absurdum führen. Interessant ist auch, das die Bundesregierung mit einem Gesetz faktisch die Unverletzlichkeit der Wohnung abschaffen will.

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Politik und Sendeanstalten freuen sich, dass das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag im privaten Bereich als rechtmäßig ansieht. Die Euphorie darüber scheint auch unvorsichtig zu machen, wie ein Artikel von Brigitte Baetz beim Deutschlandfunk zeigt.

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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich mit dem Grundgesetz vereinbar wäre (Pressemitteilung).

Der Urteilstext steht zwar noch aus, anhand der Pressemitteilung kann man aber schon sagen: Es bleibt damit wie erwartet auf Linie mit den Vorinstanzen, vor allem, was die Verweigung der Realität und der Rechtssprechnung in anderen Bereichen angeht.

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Der Tagesspiegel hat einige Informationen zu den anstehenden Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht zusammengestellt. Nächste Woche werden am 16. und 17. insgesamt 14 Verfahren verhandelt, in vier weiteren Klagen verzichten die Kläger auf eine Anhörung. Im Juni stehen acht weitere Verfahren auf dem Programm. Für die vier anhängigen Verfahren im gewerblichen Bereich gibt es noch keine Termine.

Einzelmeldung

Pünktlich zu den bevorstehenden Landtagswahlen berichtet Bild über einige Punkte des geplanten neuen Parteiprogramms der AfD. Welt greift dies auf, erwähnt aber bereits in der Einleitung, dass die Privatisierung von ARD und ZDF ab 2018 gefordert wird.

Ist das vielleicht eine verkappte Parteienwerbung?

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Am nächsten Sonntag ist in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt Landtagswahl. Bei dieser Gelegenheit können Wählerinnen und Wähler einmal darüber nachdenken, wer ihnen beim Rundfunk keine Wahl mehr gelassen hat, auch wenn dies zunächst ein untergeordnetes Problem ist.

Was aber mit dem Rundfunkbeitrag eingeleitet wurde, ist vermutlich nur der Probelauf einer neuen Art der Geldbeschaffung durch die Politik.

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Horst Seehofer hat im Spiegel ARD und ZDF für ihre Berichterstattung kritisiert. Er hat Glück, dass Fernsehkritiker (noch) nicht vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht werden, wie es schon gefordert wurde (Telepolis).

So wie es aussieht, befinden wir uns langsam in der Endphase der Demokratie.

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Mit der von der KEF vorgeschlagenen Beitragssenkung wird es höchstwahrscheinlich nichts werden, da die Politik vornehmlich an einem stabilen Beitrag interessiert ist (Digitalfernsehen). Interessieren würde mich, ob für das gehortete Geld dann nicht Strafzinsen fällig werden, wie es z.B. dem Gesundheitsfond passiert ist (FAZ).

Einzelmeldung

Das Bundesverwaltungsgericht wird sich am 16. und 17. März mit Klageverfahren bezüglich des Rundfunkbeitrags für Wohnungen befassen. Trotzdem sind bereits einige andere Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, da hier bereits der Rechtsweg erschöpft ist.

Wird das BVerfG diese vielleicht nicht zur Entscheidung annehmen?

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Wer noch Inspiration für seine Klage sucht, kann sich nun die Klageschriften und den Schriftverkehr von Herrn Herrmann in der neuen Rubrik Fallbeschreibungen zur Gemüte führen.

Wem dann noch langweilig ist, dem steht dann noch der Blogeintrag von Hadmut Danisch vom 31. Januar 2016 zur Verfügung, auch wenn dieser nicht direkt etwas mit Rundfunk zu tun hat. Die Erkenntnis seines Verwaltungsgerichtsverfahrens, dass Presse nur auf dem Papier und nicht im Internet stattfindet, ist allerdings nicht neu, sondern wurde schon von einem ehemaligen Bundesverfassungsrichter namens Papier so definiert (Meldung bei PC-Gebühr vom 21.06.2011).

Einzelmeldung

Laut einer Umfrage von INSA-Meinungstrend ist eine Mehrheit der Deutschen für eine Abschaffung des Rundfunkbeitrages (Focus).

Ob die Auswahl der Befragten wirklich repräsentativ genug sind, ist noch zu prüfen, denn immerhin können Umfrageinstitute dadurch das Ergebnis im Sinne der Auftraggeber lenken. Ein so hohes Maß an Ablehnung wäre ein guter Anfang, da es irgendwann für die Politik nicht mehr unbedingt opportun ist, sich schützend vor die Anstalten zu stellen. Wenn sowieso niemand mehr zuschaut, ist das auch keine Bühne für die Selbstpräsentation mehr. Die Ablehnung der Mehrheit wären auch gute Voraussetzungen für die anstehenden Gerichtsverfahren, die im März beim Bundesverwaltungsgericht starten. Die Gerichte lassen sich zwar aktuell nicht von externen Meinungen beeindrucken und entscheiden im Sinne der Politik, wenn sich aber genug Menschen darüber aufregen, wird irgendwann etwas passieren müssen.

Dann hoffe ich mal, dass der Druck im Kessel so hoch bleibt und weiter steigt.

Einzelmeldung

Olaf Kretschmann hat eine neue Webseite Rundfunkbeitragswiderstand.de eingerichtet, die ab 1.3. über seine weiteren Aktionen berichtet wird.

Michael Nickels kommentiert einen Zeitungsbericht, dass die Vollstreckungsmaßnahmen für Rundfunkbeitragsverweigerer für mindestens eine Stadt ein Minusgeschäft sind.

Einzelmeldung

Die Bild-Zeitung legt ein weiteres Detail aus dem KEF Bericht nach, Focus berichtet auch darüber: In der empfohlenen Absenkung des Beitrags sind 25 Cents enthalten, die zur Deckung der zusätzlichen Pensionsansprüche von ARD und ZDF benötigt werden. Zusätzlich zur gesetzlichen Rente erhalten ARD-Mitarbeiter anscheinend im Schnitt 1658 EURO, ZDF Mitarbeiter 2008 EURO zusätzlich. Soviel bekommen manche Renter nicht einmal insgesamt, diese dürfen das ganze aber mitfinanzieren. Auch eine Form der Grundversorgung.

Einzelmeldung

Heute vor zehn Jahren wurde meine alte Webseite pc-gebuehr.de das erste Mal in der Onlinepresse (Spiegel Online) erwähnt.

Rückblickend kann ich heute sagen, dass sich irgendwie nichts und dann doch viel geändert hat. Die PC-Gebühr ist Geschichte, dafür gibt es heute den viel universelleren Rundfunkbeitrag, der sich nicht mehr an Rundfunkteilnehmern, sondern an Wohnungen, Betriebsstätten und Fahrzeugen orientiert und damit eine maximale Geldabschöpfung gewährleistet. Als Rechtfertigung tragen die Sendeanstalten das Mantra vor sich her, wie wichtig sie doch für die Demokratie wären. Bislang stellen sich auch noch keine Gerichte in den Weg. Für die Sender läuft es scheinbar gut.

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Die Bild-Zeitung berichtet über den neuesten KEF Bericht. Demnach sollen die Sendeanstalten in den nächsten vier Jahren „nur” 2,02 Mrd EURO mehr von den geforderten 3,5 Mrd EURO erhalten. Da es durch die Einführung des Rundfunkbeitrages in den letzten Jahren Mehreinnahmen gab, werden diese erst einmal abgebaut, so dass die KEF eine Senkung des Rundfunkbeitrags auf 17,21 EURO empfiehlt.

Ein paar Zahlen erscheinen merkwürdig: Die KEF streicht laut Bild 949,5 Mio. EURO, wie man damit von 3,5 auf 2,02 Mrd EURO kommt, ist unklar. Interessant ist aber: Aus dem Programmausgaben werden bei ARD 81,8 Mio und beim ZDF 46,1 Mio gestrichen. 127,9 Mio EURO sind gerade mal 13,5% von 949,5 Mio EURO, sprich 86,5% der Streichungen haben gar nichts mit dem eigentlichen Programm zu tun.

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Jan Böhmermann, Rundfunkbeitragsnutznießer beim ZDF, der nach eigener Aussage zu blöd für RTL ist, nimmt den aktuellen Kino-Tatort und diverses andere Dinge auf die Schippe. Unter anderem stellt er ab 1:46 seine Lösung für den WDR vor, den er mit einer Panzerfaust wegsprengt.

Die Verteilungskämpfe um die Rundfunkbeiträge nehmen mittlerweile sehr harte Formen an.

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Wer morgen am frühen Abend in Dresden noch nichts vorhat, kann beim Donnerstagsgespräch der Sächsichen Landeszentrale für politische Bildung vorbeischauen: Wie staatsfern ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk?

Etwas Abstand muss es noch geben, denn immerhin hat der Landtag von NRW letzte Woche beschlossen, die Radiowerbung des WDR um ein Drittel zu reduzieren. Da fürchtet gleich der BR um seine Einnahmen und ruft nach Ausgleich, wie die ARD insgesamt (Kölner Stadtanzeiger). Vielleicht sollten die Sendeanstalten sich nochmal die 7. Rundfunkentscheidung des BVerfG (BVerfGE 87, 181) durchlesen, vor allem Absatz 92:

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Olaf Kretschmann hat mit seinem Crowdfunding Unterstützung für 8320 EURO erhalten. Von der Fundingschwelle 25000 EURO ist das dann doch noch ein ganzes Stück entfernt, daher wird diese Summe nicht an ihn ausgezahlt. Herr Kretschmann möchte sich die Tage dazu äußern, wie es weitergehend wird.

Einzelmeldung

Die Posse um die Wahldiskussionsrunden des SWR ist um eine Kehrtwende reicher, nun wollen doch alle Parteien teilnehmen (Digitalfernsehen).

Vielleicht haben die Parteien selbst gemerkt, dass es wenig sinnvoll ist, vor eine Wahl eine Partei auszugrenzen, die höchstwahrscheinlich nach der Wahl im Landtag vertreten ist. Das könnte ja als Schwäche ausgelegt werden und der entsprechenden Partei weitere Wähler zutreiben, einfach um die alteingesessenen Parteien zu ärgern.

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Der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgericht, Hans-Jürgen Papier, hat sich wieder in Rundfunkfragen zu Wort gemeldet. Der AfD räumt er laut Spiegel-Meldung gute Chancen ein, sich in die TV Wahlrunden des SWR einzuklagen, nachdem der SWR diese und andere Parteien ausgeladen hatte.

Ein schönes Sahnehäubchen zu dem Theaterstück, das die Parteien da gerade veranstalten. Als ob sie Polen demonstrieren wollen, dass man für Einflussnahme keine Mediengesetze ändern muss...

Einzelmeldung

Der Tagesspiegel berichtet:

„Die WDR-Journalistin Claudia Zimmermann behauptete im niederländischen Radio, es gebe in den öffentlich-rechtlichen Medien eine Anweisung, sich an der Flüchtlingspolitik der Regierung zu orientieren.”

Überrascht das wirklich?

Nachtrag: Im Laufe des frühen Nachmittags veränderte sich der Artikel, die Journalistin gibt nun an, an dieser Stelle Unsinn geredet zu haben. Dann hoffentlich wirklich nur da.

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In der Neuen Universität in Heidelberg wurde letzten Montag Abend über den Rundfunkbeitrag diskutiert (Rhein-Neckar-Zeitung). Vertreten waren unter anderem:

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Bei Spiegel Online ist ein Interview mit dem SPD-Europapolitiker Jakob von Weizsäcker veröffentlicht worden, in dem dieser einen Europafunk nach Vorbild der ARD und BBC fordert. Darin gibt es bei der Frage nach den möglichen Kosten folgende Aussage:

„BBC, ARD oder ZDF haben ein enorm breites Angebot, von dem nur ein kleiner Teil der Grundversorgung mit Informationen dient.”

Was dann der Rest des Angebots mit der Freiheit der Berichterstattung laut Grundgesetz zu tun hat, kann sich jeder wohl selbst denken.

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Die öffentlich-rechtlichen Sender haben den Schuss aus der Silvesternacht scheinbar immer noch nicht gehört: Es wird zwar berichtet, dabei aber glattgebügelt. Anders kann man es nicht nennen, wenn Interviewpartner im Vorfeld bestimmte Begriffe verboten sowie Aussagen von Opfern und Polizisten als unsicher und klischeebeladen deklariert werden (FAZ). Das lässt sich mit dem Programmrichtlinien der Sender in keinster Weise vereinbaren, eine solche Missachtung kommt aber nicht das erste mal vor (siehe Meldung vom 23.08.2015).

Programmbeschwerden dagegen, wie sie sich aktuell häufen, sind quasi wirkungslos, da die Sender diese selbst bearbeiten. Dazu hatte ich mich bereits vor einem Jahr hier ausgelassen.

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Die Ereignisse zum Jahreswechsel in Köln haben anscheinend bei ARD und ZDF für einen Fehlstart ins Berichterstattungsjahr 2016 gesorgt. Während einige Zeitungen bereits am 2. Januar das Thema aufgriffen, hat sich der WDR anscheinend bis zum 3. Januar Zeit gelassen. Das ZDF hat sich nach eigener Aussage sogar noch am 4. Januar bewusst gegen eine Berichterstattung in der Sendung Heute entschieden.

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Ich wünsche alles Gute in 2016, mit dem das vierte Jahr der Rundfunkbeitragspflicht begonnen hat.

Das ZDF war 2015 der Marktführer. Die ARD als Zweitplatzierte kann verkünden, dass die Tagesschau die beliebteste Nachrichtensendung war, denn sie kommt allein auf mehr Zuschauer als die Nachrichtensendungen von ZDF, RTL und SAT 1. Die Quote, die bei öffentlich-rechtlichen Sendern eigentlich keine Rolle spielen sollte, wird hier wieder indirekt als Rechtfertigung für den Rundfunkbeitrag angeführt. So in der Art: Wir kassieren zwar, wir liefern aber auch. Angesichts dieser Erfolgsmeldungen müssten die Sender doch eigentlich keine Angst haben, sich dem Markt zu stellen und den Rundfunkbeitrag auf freiwilliger Basis zu erheben, die privaten Sender sind anscheinend keine Konkurrenz und ein Zuschauerinteresse ist offenkundig vorhanden. Nur wenn man sich die absoluten Zahlen heranzieht, sieht es ganz anders aus.

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Meldungen aus 2015