Rundfunkbeitrag Aktuelles 01.01.2016

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Ich wünsche alles Gute in 2016, mit dem das vierte Jahr der Rundfunkbeitragspflicht begonnen hat.

Das ZDF war 2015 der Marktführer. Die ARD als Zweitplatzierte kann verkünden, dass die Tagesschau die beliebteste Nachrichtensendung war, denn sie kommt allein auf mehr Zuschauer als die Nachrichtensendungen von ZDF, RTL und SAT 1. Die Quote, die bei öffentlich-rechtlichen Sendern eigentlich keine Rolle spielen sollte, wird hier wieder indirekt als Rechtfertigung für den Rundfunkbeitrag angeführt. So in der Art: Wir kassieren zwar, wir liefern aber auch. Angesichts dieser Erfolgsmeldungen müssten die Sender doch eigentlich keine Angst haben, sich dem Markt zu stellen und den Rundfunkbeitrag auf freiwilliger Basis zu erheben, die privaten Sender sind anscheinend keine Konkurrenz und ein Zuschauerinteresse ist offenkundig vorhanden. Nur wenn man sich die absoluten Zahlen heranzieht, sieht es ganz anders aus.

Insgesamt 9,11 Millionen Tagesschau-Zuschauern stehen etwa 80 Millionen Einwohner in Deutschland gegenüber. Also haben im Schnitt gerade mal 11% der Bevölkerung die Tagesschau gesehen. Das ist eine Art inverse Typisierung: Während beim Wohnungsrundfunkbeitrag angenommen wird, dass statistisch in weniger als 10% der Wohnungen kein Empfangsgerät vorhanden ist und deshalb aus Gründen der Vereinfachung für jede Wohnung der Rundfunkbeitrag erhoben wird, genügen dem Intendanten Lutz Marmor rechnerische 11% der Bevölkerung, um sich für die Tagesschau auf die Schulter zu klopfen. Die restlichen 89% der Bevölkerung hat die Tagesschau aber nicht erreicht. Darin sind natürlich Kleinkinder, Jugendliche usw. enthalten, die nicht das Zielpublikum der Tagesschau sein können, aber dieses Verhältnis hätte Herr Marmor bestimmt nicht so verkündet. Wenn man nun die anderen Nachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Sendern mit hinzu nimmt, die von der Tagesschau im Quotenkrieg besiegt wurden, kann man bei der Überschlagsrechnung nicht über 22% der Bevölkerung hinauskommen, da die Tagesschau eine höhere Quote als alle anderen zusammen hat. Politikmagazine erreichen in der Regel nochmals weniger Menschen. Es wird also scheinbar mit den Nachrichten und der politischen Information rechnerisch nicht einmal 25% der Bevölkerung erreicht. Nun hat aber angeblich hat doch „jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks” (siehe Beitrag vom 28.11.2015) einen Vorteil von ihm. Wie sieht denn dieser Vorteil nun konkret aus?

Um diese Frage haben sich die Gerichte auch 2015 gedrückt und sich lediglich auf den abstrakten Vorteil zurückgezogen, ohne ihn zu belegen. Die (teils von Staatsrechtlern) vorgebrachten Einwände wurden in einem Fall sogar als „abweichende Literaturmeinungen” beiseite gewischt (siehe Beitrag vom 09.11.2015). Die Klagen gegen den Rundfunkbeitrag gehen 2016 also weiter durch die Instanzen, am 16. und 17. März wird sich das Bundesverwaltungsgericht damit befassen.

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