Rundfunkbeitrag Aktuelles 16.01.2016

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In der Neuen Universität in Heidelberg wurde letzten Montag Abend über den Rundfunkbeitrag diskutiert (Rhein-Neckar-Zeitung). Vertreten waren unter anderem:

Herr Eicher hat anscheinend aus den Zuschauerreaktionen folgende Erkenntnis mitgenommen:
„Was mich erschreckt: Dass mir aus eurem Kreise vermittelt wird, dass ihr uns gar nicht mehr braucht.”.
Das stimmt, in der aktuellen Form brauchen wir die Sender wirklich nicht mehr.

Dem ehemaligen Verfassungsrichter Paul Kirchhof war es anscheinend wichtig zu betonen, dass nicht alle seine Empfehlungen umgesetzt worden seien. Seine Gutachten-Aussage „Persönliche Ausnahmen wegen ersichtlicher Empfangsunfähigkeit [..] sind notwendig” (Seite 84) hat er anscheinend nicht angeführt, könnte sie doch zum Bumerang für seinen Auftraggeber werden, weil damit doch die Rundfunkempfangsgeräte eine Rolle spielen. Das deckt sich auch mit einer von ihm verfassten Aussage im Handbuchs des Staatsrechts, die eine deutliche Trennung zwischen Rundfunkteilnehmern und Nicht-Teilnehmern erforderlich macht.

Ein anderer ehemaliger Verfassungsrichter und Ex-Präsident des Bundesverfassungsgericht, Hans-Jürgen Papier, hat ebenfalls für die Sender einmal ein Gutachten verfasst, in dem er Internetangebote zu Rundfunkangeboten und damit zum Aufgabengebiet der öffentlich-rechtlichen Sender deklariert hat. Papier, der im Spiegel (scheinbar ungestraft) in einem Zitat als Mietfeder tituliert wird, weil er Gutachten gegen Geld verfasst, hat sich diese Woche in einer anderen Sache zu Wort gemeldet. Er sieht die rechtsstaatliche Ordnung in Gefahr, einem Eingreifen per Gericht räumt er aber keine Chance ein (Focus). Die FAZ hat das einmal kritisch beleuchtet und führt an, dass der ehemalige Richter dabei sogar Vorgaben seines ehemaligen Gerichts übersieht.

Bei beiden ehemaligen Richtern scheint es eine gewisse Flexibilität in ihren Aussagen zu geben.

Wir haben also zwei Ex-Verfassungsrichter, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tätig gewesen sind. Norbert Häring zeigt weitere Verflechtungen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf. Da muss man sich schon ernsthaft fragen, wie es mit der Unabhängigkeit der Justiz in diesem Land denn wirklich aussieht (siehe auch Beitrag vom 1.1.2015). Da freut man sich schon, wenn nicht jedes Gericht blind den oberen Gerichten folgt und Kontra gibt (Haufe.de über ein Urteil des LG Tübingen zur Vollstreckbarkeit von Rundfunkbeiträgen).

In der Wendezeit war die Banane das Symbol für die BRD, wir sind scheinbar wirklich eine Bananenrepublik.

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