Rundfunkbeitrag Aktuelles 31.01.2016

Weitere Meldungen aus 2016

Diese Meldung in der Jahresübersicht 2016

Die Posse um die Wahldiskussionsrunden des SWR ist um eine Kehrtwende reicher, nun wollen doch alle Parteien teilnehmen (Digitalfernsehen).

Vielleicht haben die Parteien selbst gemerkt, dass es wenig sinnvoll ist, vor eine Wahl eine Partei auszugrenzen, die höchstwahrscheinlich nach der Wahl im Landtag vertreten ist. Das könnte ja als Schwäche ausgelegt werden und der entsprechenden Partei weitere Wähler zutreiben, einfach um die alteingesessenen Parteien zu ärgern.

Aber es gibt für die Parteien bereits wieder einen Lichtblick am Horizont, da die AfD-Vorsitzende Petry mit scheinbar radikalen Forderungen zum Schusswaffengebrauch an der Grenze von sich reden macht (Tagesschau.de, heute.de), was z.B. Herr Gabriel gleich dazu nutzt, indirekt deren Ausschluss von TV Diskussionsrunden zu fordern (Tagesschau.de).

Da ich aber mittlerweile oft genug mitbekommen habe, wie sehr sich die Berichterstattung über etwas von den wirklich Zugetragenen unterscheiden kann, bin ich den Meldungen mal hinterherstiegen. Sollte Frau Petry wirklich gefordert haben, auf Flüchtlinge zu schießen, wäre das ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Wenn ich mir das Ausgangsinterview des Mannheimer Morgens (MM) durchlese, sieht das Ganze etwas anders aus:

MM: „Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?”
Petry: „Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.”
MM: „Und wenn er es trotzdem tut?”
Petry: „Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.”
MM: „Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?”
Petry: „Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.”
MM: „Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?”
Petry: „Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt.”

Nach einem aktuellen Gutachten des ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio ist der Bund zu „wirksamen Kontrollen der Bundesgrenzen” verpflichtet. Wie soll denn nun eine wirksame Kontrolle aussehen, falls Anweisungen der Grenzbeamten nicht Folge geleistet wird? Dazu kann beispielsweise das Bundesgerichtshofurteil 3 StR 198/88 vom 26.10.1988 oder das Urteil 2 U 119/95 vom 30.1.1996 des OLG Brandenburg herangezogen werden. Einfach drauflos ballern ist natürlich nicht erlaubt, aber der Schusswaffengebrauch ist auch nicht in jedem Fall ausgeschlossen.

Eine wirkliche, konkrete Aufarbeitung habe ich bei ARD und ZDF in ihren Nachrichtenportalen nicht gefunden. Es wird mal wieder inhaltlich gekürzt und die aktuelle Politikergarde darf sich aufregen. Dumm ist nur: Das Interview kann in Zeiten des Internet schnell gefunden und im Original nachgelesen werden. Die Intention der Redakteure ist unmittelbar erkennbar, schon Frau Petry sagt dies direkt, lässt sich aber einfangen (ggf. auch ganz bewusst). Was das gemeine Volk aber daraus für Schlüsse zieht, kann man sich denken: Lügenpresse lässt wieder grüßen.

Beim Deutschlandradio kann man eine differenzierte Darstellung des Ganzen finden. Das Deutschlandradio erhält nur 0,48 EURO von den 17,50 EURO Rundfunkbeitrag. Weniger ist scheinbar mehr für eine brauchbare Berichterstattung.

Nachtrag:

Wie schwer sich aber scheinbar selbst Juristen mit der Auslegung tun, zeigen exemplarisch die Beiträge zweier Anwälte: Joachim Steinhöfel und Udo Vetter. Ich möchte da kein Grenzschutzbeamter sein...

Diese Meldung in der Jahresübersicht 2016

Weitere Meldungen aus 2016