Rundfunkbeitrag Aktuelles 29.08.2016

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist der Meinung, dass ein Zeitungsverlag, der Anteile an einem privaten Radiosender hält, keinen Rundfunkbeitrag entrichten muss (Heise Online). Da sich die entsprechende Bestimmung unter § 5 Abs. 6 befindet, hilft dies nur im nicht privaten Bereich.

Dort ist jetzt aber folgende Frage interessant: Gilt das auch für (stimmrechtsberechtigte) Aktien von Privatsendern? Dann wäre es das wirtschaftliche Gebot der Stunde für Betriebe: Aktien kaufen und Dividenden kassieren statt Rundfunkbeiträge entrichten.

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