So schnell wurde das Bundesverfassungsgericht noch nie wiederlegt: Gestern hat es die Bewerde gegen die Einführung des elektronischen Anwaltspostfachs abgewiesen (Pressemitteilung), unter anderem mit dem Hinweis, dass die Behauptung einer nicht sicheren Kommunikation nicht belegt worden wäre. Just am selben Tag wird öffentlich, dass man mit dem Zertifikat schwer geschlampt hat (Heise). Bei den Rundfunkgebühren durften Gerichte behaupten, dass man eine Zugangskennung für Rundfunk einfach umgehen könnte, aber sonst scheint Sicherheit nicht wirklich nötig zu sein.
2017 neigt sich nun langsam dem Ende entgegen, ohne dass das Bundesverfassungsgericht die Verfahren zum Rundfunkbeitrag entschieden hat, ebenso wie viele andere Verfahren (siehe Verfahrensvorschau 2017). Aber wenigstens ist das „Warten auf Godot” vorbei, das BVerfG hat in dieser Sache am 19.12. endlich einmal entschieden. Mal sehen, vieviele Jahrzehnte der Rundfunkbeitrag braucht und ob die Entscheidung von einer möglichen Verfassungsbeschwerde zur Tagesschau-App überholt wird...
Im GEZ-Boykott-Forum ist die Stellungnahme von Dr. Dörr zum Fragenkatalog Bundesverfassungsgerichts zu finden.
Den Zeitungen geht es schlecht und der Staat soll helfen, so kann man eine Meldung bei Heise.de zusammenfassen. Die Suche nach den Ursachen unterbleibt allerdings.
Der Spiegel hat in der aktuellen Ausgabe 41/2017 die „unheimliche Macht” von ARD und ZDF zum Hauptthema, andere Medien wie Focus und Tagesspiegel hängen sich dran. Die Analyse geht in die richtige Richtung, bleibt aber oberflächlich und spart die Rolle des Bundesverfassungsgerichts dabei vollständig aus, obwohl sich in der gleichen Spiegelausgabe zwei andere Artikel um das BVerfG drehen.
Im GEZ-Boykott-Forum ist der Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichts an 41 Stellen zu finden. Ich habe diese Fragen im Abschnitt Fragen des BVerfG kommentiert.
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass zusätzliche Rundfunkbeiträge für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur rechtmäßig sind, wenn Rundfunkempfangsgeräte oder ein Internetzugang dafür bereitstehen (Pressemitteilung BVerfwG).
Wie sieht es dann mit Fahrzeugen aus, in denem KEIN Autoradio eingebaut ist? Werden dafür dann die Mobiltelefone mit Flatrate herangezogen oder ist die Erhebung dann auch rechtswidrig?
Wer sich fragt, wohin Rundfunkbeitragsgelder fließen, anstatt ins Programm investiert zu werden, kann sich bei www.bundesfighter.de umsehen. Kurz vor der Bundestagswahl kann sich der Normalbürger schön austoben und die Spitzenkandidaten der Parteien verhauen. Damit fördern die Sender, was sie selbst aktuell in allen Reportagen und Talkshows kritisieren: Die allgemeine Verrohung, nicht nur im Wahlkampf.
Im GEZ Boykott-Forum findet sich der Beschluss der 5. Zivilkammer LG Tübingen zur Vorlage beim EuGH. Hier hat sich ein Landgericht die Arbeit gemacht, die sich jedes Verwaltungsgericht von Rechts wegen hätte machen müssen.
Ein Leser hat mich auf folgende Meldung hingewiesen:
„Richter am Landgericht Tübingen Dr. Sprißler beschließt die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV zwecks Klärung von Fragen zum Zustimmungsgesetz des Landes Baden-Württemberg vom 18.10.2011 zur Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages”
Beurteilen kann ich das aktuell nicht, klingt aber sehr interessant.
Vor einem Jahr hatte ich auf den Artikel „Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung” von Dr. Kay E. Winkler hingewiesen. Der von mir damals nicht sonderlich herausgestellte Aspekt, „das gemeinsame Führen einer Wohnung festzustellen”, lässt sich mit aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes beleuchten.
Der Chefredakteur von ARD-aktuell, Kai Gniffke, räumt Fehler bei der Berichterstattung über PEGIDA ein (Welt.de). Man muss sich aber nur das Buch „Die Macht um acht” von Uli Gellermann, Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam (ISBN 978-3-89438-633-7) zu Gemüte führen, um zu verstehen, dass da nichts mehr zu retten ist.
Die erste Hälfte von 2017 ist vergangen und das Bundesverfassungsgericht hat bislang zum Rundfunkbeitrag geschwiegen, obwohl mittlerweile siebzig Bewerden anhängig sind. Vielleicht sitzt das Bundesverfassungsgericht das Problem auch erst einmal aus, zumal die Bundespolitik gerade wieder für Arbeitsnachschub gesorgt hat. Währenddessen wollen weitere Gruppen an den Rundfunkbeiträgen beteiligt werden.
Herr Herrmann hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und das Aktenzeichen 1 BvR 1212/17 erhalten.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Beschluss 2 BvL 6/13 die Kernbrennstoffsteuer als rechtswidrig eingestuft. Da besteht vielleicht doch noch Hoffnung, dass das Gericht Steuern, Beiträge u.a. doch sauber auseinander halten kann.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit einer weiteren Beschwerde befassen müssen: Herr Herrmann hat die Abweisung seines Berufungsantrags erhalten. Nun ist der Rechtsweg erschöpft und der Einreichung einer Beschwerde steht nichts mehr im Weg.
Vielleicht sollten ARD und ZDF mal nach Israel schauen, was dort mit den öffentlich-rechtlichen Sender passiert ist:
Komplettabschaltung.
Gewisse Gemeinsamkeiten wie zu massiver Personalaufwand sind unübersehbar...
Das ARD Magazin plusminus hat gestern über Kammerrebellen berichtet, die das System der IHK und Ärztekammern ändern möchten (Videobeitrag, Textbeitrag). Den dabei eingenommenen Standpunkt würden die Reporter bestimmt nicht bei Rundfunkrebellen vertreten.
Im Verfahren MDR / Hadmut Danisch gibt es Neuigkeiten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat letzte Woche die Entscheidungen BVerwG 6 C 12.15 und BVerwG 6 C 49.15 bezüglich des gewerblichen Rundfunkbeitrags vom 07.12.2016 veröffentlicht. Begründet wird der vermeintliche Vorteil des Rundfunks, der mittels des Rundfunkbeitrags abzugelten sei, anhand von Zahlenspielertricks und Argumenten, die bereits in der PC-Gebühr Zeit substanzlos waren.
Gestern fand die mündliche Verhandlung MDR / Hadmut Danisch statt (siehe Meldung vom 12.02.2017).
Ich habe Herrn Danisch mal 100 EURO Prozesskostenhilfe überwiesen (Bankverbindung steht rechts im Blog).
Die Verwaltungsgerichte haben die Zulässigkeit des Rundfunkbeitrages immer damit begründet, dass dieser für jeden Menschen im Einflussbereich des Rundfunks einen Vorteil bieten würde. Das Sozialgericht Berlin vertritt dagegen die Auffassung, dass Fernsehempfang lediglich „der Befriedigung von Unterhaltungs- und Informationsbedürfnissen” dient und kein grundlegendes Bedürfnis sei, wie man der Pressemitteilung zur Entscheidung S 146 SO 229/17 ER vom 28.02.2017 entnehmen kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile eine Verfahrensübersicht 2017 veröffentlicht, in der als Punkt 21 des Ersten Senats die Rundfunkbeitragsverfahren mit dem Bericht erstattenden Richter Prof. Dr. Paulus gelistet sind. Spannend ist, ob das BVerfG bei seiner Entscheidung die Inversion des Sprichworts „vom Saulus zum Paulus” betreibt, ein erstes Anzeichen der Voreingenommenheit findet sich bereits in der Auflistung.
Wie muss es bewertet werden, wenn ein öffentlich-rechtlicher Sender per Abmahnung versucht, Kommentare zu seiner Berichterstattung zu unterdrücken? Der betroffene Hadmut Danisch hat den bisherigen Stand umfassend dokumentiert.
Ich habe heute die 64-seitige Streitschrift „Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist” von Dr. Frank Hennecke erhalten und gelesen. Er behandelt darin das Versagen der Verwaltungsgerichte, die falsche Verwendung des Beitragsbegriffes und die Grundrechtsverletzungen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bislang noch nicht verlauten lassen, ob es sich dieses Jahr noch mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigen wird. Allerdings wäre es vermutlich positiv, wenn es sich lange Zeit lässt, damit die Erosion auf dem Medienmarkt richtig zutage treten.
Einer der Kläger der am 25.01. verhandelten Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht hat mir mitgeteilt, wie ungleich das Gericht ihm beim Vortrag seiner Argumente im Vergleich zum SWR behandelt hat. Aber scheinbar können sich die Sender ihrer Sache so sicher sein, dass nun auch wieder Haft für Zahlungsverweigerer angedroht wird.
Das Bundesverwaltungsgericht findet den Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen rechtens (wie schon am 01.01. angedeutet).
Ermano Geuer hat eine Ausarbeitung der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages von 2013 gefunden (Twitter). Die Stellungnahme zum Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart beinhaltet nicht viel neues, nur sieht sie die Bemessung der Beiträge nach Anzahl der Betriebsstätten als verfassungswidrig an.
Die Rundfunkbeitragspflicht für Unternehmen wird gerne damit begründet, dass der Rundfunk auch auch den Unternehmen nützen würde. Wie ein Interview der Zeitschrift Markt&Technik zeigt, ist der Rundfunk eher sogar berufsgefährend.
Ich wünsche alles Gute in 2017, mit dem das fünfte Jahr der Rundfunkbeitragspflicht begonnen hat.
So langsam wird es Zeit, dass sich das Bundesverfassungsgericht der Sache annimmt.