Rundfunkbeitrag Aktuelles 29.01.2017

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Einer der Kläger der am 25.01. verhandelten Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht hat mir mitgeteilt, wie ungleich das Gericht ihm beim Vortrag seiner Argumente im Vergleich zum SWR behandelt hat. Aber scheinbar können sich die Sender ihrer Sache so sicher sein, dass nun auch wieder Haft für Zahlungsverweigerer angedroht wird.

Der Kläger wollte selbst zum Thema Verwaltungsvereinfachung Argumente vortragen, da sein eigentlicher Rechtsbeistand aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend war und die Vertretung nicht viel dazu beigetragen hat. Der Vortrag wurde nach seiner Aussage schnell abgewürgt mit der Begründung, die detaillierte Beweisaufnahme sei schon in den Vorinstanzen erfolgt und nicht Gegenstand eines Revisionsverfahrens sei. Die SWR Vertreterin durfte dann allerdings im Gegensatz zu dem Kläger vortragen, wo es ihrer Ansicht nach verwaltungstechnische Probleme gibt und trug zum Zweitwohnungsthema dazu Argumente vor.

Hier wird scheinbar wieder mit zweierlei Maß gemessen. Der SWR durfte seine Argumente vorbringen, der Kläger nicht. Andere Sichtweisen hätten vermutlich gestört, da der Kläger während der Verhandlung beim Vortrag des berichterstattenden Richters den Eindruck hatte, dass das Urteil bereits feststand und als Begründung angeführt werden würde, dass nur wenige betroffen wären.

Nun können die Sendeanstalten sich wieder an das Geldeintreiben machen, dazu werden auch wieder Haftbefehle und Haftdrohungen von den Gerichtsvollziehern bemüht, wie Herr Kleinsteuber aufzeigen kann. Die Sender haben auch wirklich ein Problem, denn wenn sie keine Versuche unternehmen, die Forderungen durchsetzen, kann man als Beitragszahler mit Verweis auf die Ungleichbehandlung ebenfalls die Zahlung verweigern. Aber mit jedem Versuch verderben es sich die Sendeanstalten mit weiteren Menschen.

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