Rundfunkbeitrag Aktuelles 25.02.2017

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Diese Meldung in der Jahresübersicht 2017

Das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile eine Verfahrensübersicht 2017 veröffentlicht, in der als Punkt 21 des Ersten Senats die Rundfunkbeitragsverfahren mit dem Bericht erstattenden Richter Prof. Dr. Paulus gelistet sind. Spannend ist, ob das BVerfG bei seiner Entscheidung die Inversion des Sprichworts „vom Saulus zum Paulus” betreibt, ein erstes Anzeichen der Voreingenommenheit findet sich bereits in der Auflistung.

Im Punkt 21 werden vier Aktenzeichen und der Vermerk „u.a.” gelistet. Bei anderen Verfahren, wie Punkt 24 des Ersten Senats oder Punkt 2 oder 21 des Zweiten Senats, sind mehr Aktenzeichen gelistet. Warum werden nicht alle Aktenzeichen der anhängenden Verfahren zum Rundfunkbeitrag angegeben? Will das Gericht vielleicht verschleiern, wieviele Beschwerden schon vorliegen?

Da passt es doch ganz gut, dass sich das Bundesverfassungsgericht nun Ethikregeln verordnen will. Da sollte unbedingt dazu gehören, dass das Gericht die Öffentlichkeit vollumfänglich und transparent und nicht erst auf explizite Nachfrage über den Umfang von Beschwerden informieren sollte. Ebenso ist bedenklich, dass der vorsitzende Richter des Ersten Senats, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, der Bruder von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof ist, der für die Sendeanstalten das Gutachten erstellt hat, auf dem die Gesetzgebung begründet wurde. Wenn das mit den Ethikregeln ernst gemeint ist, müsste sich der vorsitzende Richter selbst für befangen erklären.

Aber das Gericht will vermutlich sowieso an seiner nicht durch das Grundgesetz gedeckten Rechtssprechung festhalten und der Linie der Vorinstanzen folgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ganz wichtig für die Demokratie ist. Wie unwesentlich er und die anderen Medien in Wahrheit sind, haben die Nachdenkseiten diese Woche dargestellt.

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