Diese Meldung in der Jahresübersicht 2017
Die erste Hälfte von 2017 ist vergangen und das Bundesverfassungsgericht hat bislang zum Rundfunkbeitrag geschwiegen, obwohl mittlerweile siebzig Bewerden anhängig sind. Vielleicht sitzt das Bundesverfassungsgericht das Problem auch erst einmal aus, zumal die Bundespolitik gerade wieder für Arbeitsnachschub gesorgt hat. Währenddessen wollen weitere Gruppen an den Rundfunkbeiträgen beteiligt werden.
Pro Sieben Sat1 möchte einen Anteil, ebenso sollen Landesmedienanstalten einen größeren Anteil erhalten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk denkt gar nicht daran zu sparen, weil man einer aktuellen Rede des hr Intendaten entnehmen kann.
Die Situation ist verfahren und man darf gespannt sein, wie sich das Bundesverfassungsgericht da positioniert. Hält es an seiner bisherigen Position fest, die faktisch aber dem Willen der Verfasser des Grundgesetzes entgegensteht (siehe Rundfunk im Grundgesetz)? Oder beerdigt es seine bisherige Rechtsprechung bezüglich des Rundfunks, da es sonst andere bisher vertretene Rechtspositionen wie das Abgabenrecht komplett aufgeben müsste?
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und die „Ehe für alle” werden relativ sicher Gegenstand von Beschwerden werden, ebenso das seit heute geltende Prostitutionsschutzgesetz, das in §29 Abs. 2 die Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 GG faktisch abschafft. Da hat das Bundesverfassungsgericht also genug vorgebliche Gründe, um in Sachen Rundfunkrecht weiter untätig zu bleiben.