Rundfunkbeitrag Aktuelles 27.09.2017

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Diese Meldung in der Jahresübersicht 2017

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass zusätzliche Rundfunkbeiträge für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur rechtmäßig sind, wenn Rundfunkempfangsgeräte oder ein Internetzugang dafür bereitstehen (Pressemitteilung BVerfwG).

Wie sieht es dann mit Fahrzeugen aus, in denem KEIN Autoradio eingebaut ist? Werden dafür dann die Mobiltelefone mit Flatrate herangezogen oder ist die Erhebung dann auch rechtswidrig?

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