Rundfunkbeitrag Aktuelles 17.02.2018

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In der aktuellen Ausgabe 2/2018 der Zeitschrift „Multimedia und Recht” wurde der Artikel „Der aktuelle Rundfunkbeitrag - Kollision mit Grundgesetz und Europarecht?” von Dr. Matthias Sprißler, Richter am Landgericht Tübingen, veröffentlicht. Er reiht sich damit in eine lange Liste von Publikationen ein, die die Rechtswidrigkeit des Rundfunkbeitrages aufzeigen. Einen wesentlicher Unterschied gibt es aber doch: Der Autor hat seine Gründe auch dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.

Der Artikel mit etwas mehr als fünf A4 Seiten Umfang beschäftigt sich mit den Veränderungen der Medienlandschaft seit dem Rundfunkurteil von 1986 und beleuchtet die Widersprüche zu dem Grundgesetzartikel 2, 3, 5, 20, 70 sowie der fehlenden Zustimmung der EU Kommission. Mir stellt sich die Frage, warum nicht alle Richter, die mit Rundfunkbeitragsklagen zu tun hatten, genau die gleichen Schlüsse gezogen haben. Man wollte wohl systembedingt die Widersprüche nicht sehen und hat ungeprüft die Darstellung der Politiker und Sendeanstalten übernommen.

Dr. Matthias Sprißler hat sich hier aber eigene Gedanken gemacht, die fatalerweise auch die Schlampigkeit der Gesetzgebung aufzeigen. Auf Seite 74 ist zu lesen:

„Der Gesetzgeber geht sogar selbst davon aus, dass es sich um eine Steuer handelt. Nur so lässt sich erklären, dass in § 3 Absatz 4 RBStV ausdrücklich Diplomaten nach dem Wiener Übereinkommen vom Beitrag ausgenommen werden. Das Wiener Übereinkommen sieht aber nur eine Ausnahme von der Besteuerung vor, nicht eine Befreiung von Zahlungen, denen eine Gegenleistung gegenübersteht.”

Auch zeigt er Gepflogenheiten auf, die gegen die Objektivität und Behördeneigenschaft der Sender sprechen:

„Der Beitragsservice hat - vertraglich durch die Sender vereinbart - die Aufgabe, die Öffentlichkeit über Gerichtsverfahren nur selektiv (über zugunsten der Sender positiv entschiedene Verfahren) zu unterrichten.”(S. 73)

Zu letzterem passt auch der Umstand, dass die ARD vor der Volksabstimmung in der Schweiz bezüglich Rundfunkgebühren die Sendung Maischberger mit einer Ausgabe des Weltspiegel am 28.02. kombinieren will, um über die Situation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa zu berichten. Das wird vermutlich gewohnt einseitig zugunsten der Sender geschehen.

Was nicht passt, wird ignoriert, unter anderem auch der Umstand, dass die EU selbst den Rundfunkbeitrag schon im Dezember 2015 als Steuer klassifiziert hat (Inventory of the methods, procedures and sources used for the compilation of deficit and debt data and the underlying government sector accounts according to ESA2010 - Germany), wie auf Seite 129 des Berichts zu lesen ist:

„The radio and TV charge paid under this new scheme has to be considered as tax payment according to ESA2010.”

Mal sehen, wie lange die Sender noch damit durchkommen.

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