Rundfunkbeitrag Aktuelles 16.05.2018

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Das Bundesverfassungsgericht hatte zwei Tage für die mündliche Verhandlung angesetzt, nun aber alles an einem Tag durchgezogen. Nachdem es sich Ende 2012 vor einer Entscheidung gedrückt hatte, kommt es nun um eine Entscheidung nicht mehr herum.

Die Ablehnungsgesuche gegen den Vizepräsidenten Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof waren im Vorfeld schon abgelehnt worden. Die Argumente gegen den Rundfunkbeitrag sind auch schon lange bekannt und wurden bislang von allen Gerichtsinstanzen weitestgehend ignoriert. Wirklich neues war also nicht zu erwarten, so dass die Verhandlung mit zwei Pausen durchgezogen wurde.

Werden die Richter nun ihre Arbeit machen und die Sache grundsätzlich prüfen, auch in Hinblick auf die geänderten technischen Möglichkeiten? Oder werden sie versuchen, das aktuelle System und die bisherige Rechtsprechung des BVerfG zu vereinen? Dann wären die Mütter und Väter des Grundgesetzes im Jahr 1949 schon weiter gewesen...

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