Rundfunkbeitrag Aktuelles 26.09.2018

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Der Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona hält die Änderungen der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag für nicht wesentlich. Normalerweise folgt der EuGH der Meinung des Generalanwalts, bei diesem Generalanwalt ist das aber schon anders gewesen.

Wie bei LHR Rechtsanwälte nachzulesen ist, hat der EuGH eine aktuelle Empfehlung des Herrn Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona ignoriert und anders entschieden.

Da die aktuelle Empfehlung auch nur die ersten drei Antragspunkte an den EuGH abhandelt und die weiteren ignoriert, bleibt abzuwarten, wie der EuGH in Sachen Rundfunkrecht und europäisches Recht entscheiden wird.

Zumal beim Durchlesen der Empfehlung durchaus Zweifel aufkommen können, ob der deutsche Gesetzestext wirklich verstanden wurde. Wenn der Generalanwalt in Absatz 52 von Immobilienbesitzern spricht, trifft das nicht den Kern des Rundfunkbeitragstaatsvertrags.

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