2013 wurde die bisher dahin geltende Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag, eine „Haushalts- und Betriebsstättenabgabe”, abgelöst. Einen entsprechenden Staatsvertrag hatten die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 15.12.2010 unterzeichnet (Staatsvertrag als PDF, 1,55MB).
Richtiger wäre allerdings die Bezeichnung als Wohnungs-, Betriebsstätten- und Kraftfahrzeugabgabe. Was sich dahinter verbirgt und welche Hintertüren in den Vertragstext eingebaut wurden, kann in den entsprechenden Abschnitten nachgelesen werden.
Für die bis Ende 2012 geltende Rundfunkgebühr in Bezug auf „neuartige Rundfunkempfangsgeräte” wie PCs habe ich einen Prozess gegen den Hessischen Rundfunk geführt und erfolgreich abgeschlossen. Unter pc-gebuehr.de kann der Verlauf dieses Verfahrens nachgelesen werden.
Hadmut Danisch wurde wie schon vor zwei Jahren vom Thüringer Landtag zu einer Stellungnahme zum dritten Medienänderungsstaatsvertrag gebeten (Danisch).
Prof. Dr. Christian Rieck beschäftigt sich auf Youtube mit einer Studie von Media Tenor, dass ARD und ZDF einseitig berichten.
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