Rundfunkbeitrag Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe

2013 wurde die bisher dahin geltende Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag, eine „Haushalts- und Betriebsstättenabgabe”, abgelöst. Einen entsprechenden Staatsvertrag hatten die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 15.12.2010 unterzeichnet (Staatsvertrag als PDF, 1,55MB).

Richtiger wäre allerdings die Bezeichnung als Wohnungs-, Betriebsstätten- und Kraftfahrzeugabgabe. Was sich dahinter verbirgt und welche Hintertüren in den Vertragstext eingebaut wurden, kann in den entsprechenden Abschnitten nachgelesen werden.

Für die bis Ende 2012 geltende Rundfunkgebühr in Bezug auf „neuartige Rundfunkempfangsgeräte” wie PCs habe ich einen Prozess gegen den Hessischen Rundfunk geführt und erfolgreich abgeschlossen. Unter pc-gebuehr.de kann der Verlauf dieses Verfahrens nachgelesen werden.

 

Prof. Dr. Christian Rieck und Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer unterhalten sich über das Urteil des VG Mannheim und ein weiteres Verfahren (Video auf Youtube).

Einzelmeldung

Der Bund der Steuerzahler weist auf eine Musterklage hin, die die Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages von der Steuer zum Inhalt hat (Mitteilung). Das hatte ich 2015 bereits mit dem Finanzamt angefangen (Meldungen 14.07.2015, 25.09.2016 und 11.11.2016).

Einzelmeldung

Weitere Meldungen finden Sie unter Aktuelles.