Diese Meldung in der Jahresübersicht 2013
Ein Leser dieser Webseite hat mir Anmerkungen zur Entscheidung 1 BvR 2550/12 des Bundesverfassungsgerichts geschickt, von der ich am 8.1. berichtet hatte.
Er hat sich sehr kritisch mit der Entscheidung und dem Rundfunkbeitrag insgesamt auseinandergesetzt. Vom Umfang her ist es mit 18 Seiten schon eher als Ausarbeitung anzusehen, enthält dadurch aber viele Informationen und Gedanken, die ich meinem Leserkreis nicht vorenthalten möchte. Der Verfasser hat mir die Erlaubnis erteilt, seine Anmerkungen hier zu publizieren, wofür ich mich an dieser Stelle bedanken möchte.
Replik zu 1 BvR 2550/12 von Alfred Herrmann (PDF)