Rundfunkbeitrag Aktuelles 2018

Meldungen aus 2019

Der Europäische Gerichtshof ist in der Rechtssache C492/17 dem Antrag des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona gefolgt (Pressemitteilung), die Presse verkürzt das aktuell schon zu: Der Rundfunkbeitrag ist rechtens. Ein Blick ins Urteil selbst zeigt ein anderes Bild.

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Bereits seit dem 4.11. wurde beim GEZ Boykott für ein Verfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gesammelt. Allerdings hatte ich privat aktuell andere Dinge zu erledigen und habe daher den Hinweis erst heute gelesen.

Einzelmeldung

Der Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona hält die Änderungen der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag für nicht wesentlich. Normalerweise folgt der EuGH der Meinung des Generalanwalts, bei diesem Generalanwalt ist das aber schon anders gewesen.

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Mit dem einzig erfolgreichen Beschwerdeführer beim BVerfG verbindet mich seit 2014 ein immer wieder stattfindender Mailkontakt. So kam ich nach dem Urteil auch nicht umhin, den Erfolg zu beglückwünschen, woraus sich wieder eine kleine Diskussion über das Urteil ergab, die aber in den zeitlichen Kontext eingeordnet werden muss.

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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen heutigen Entscheidungen 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17 und 1 BvR 981/17 den Rundfunkbeitrag durchgewunken, nur bei Zweitwohnungen muss der Gesetzgeber nachbessern. Die Begründung dafür hatte ich am 9.11.2014 mehr oder weniger schon niedergeschrieben.

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Das Bundesverfassungsgericht will am 18.07.2018 sein Urteil verkünden (Pressemitteilung)

Einzelmeldung

Das Bundesverfassungsgericht hatte zwei Tage für die mündliche Verhandlung angesetzt, nun aber alles an einem Tag durchgezogen. Nachdem es sich Ende 2012 vor einer Entscheidung gedrückt hatte, kommt es nun um eine Entscheidung nicht mehr herum.

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Das Bundesverfassungsgericht hat Termine für die mündlichen Verhandlungen festgesetzt, diese werden am 16. und 17. Mai stattfinden (Pressemeldung).

Einzelmeldung

In der aktuellen Ausgabe 2/2018 der Zeitschrift „Multimedia und Recht” wurde der Artikel „Der aktuelle Rundfunkbeitrag - Kollision mit Grundgesetz und Europarecht?” von Dr. Matthias Sprißler, Richter am Landgericht Tübingen, veröffentlicht. Er reiht sich damit in eine lange Liste von Publikationen ein, die die Rechtswidrigkeit des Rundfunkbeitrages aufzeigen. Einen wesentlicher Unterschied gibt es aber doch: Der Autor hat seine Gründe auch dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.

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Seit Anfang das Jahres ist der ehemaliger Regierungssprecher Ulrich Wilhelm nun Vorsitzender der ARD. Ihm fällt aber auch nichts besseres ein, als reflexartig mehr Geld zu fordern, sonst müsste man am Programm Kürzungen vornehmen (Chip.de). Einsparungen im Programm wären ein guter Anfang.

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Meldungen aus 2017