Rundfunkbeitrag Aktuelles 30.03.2014

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Das Bundesverfassungsgericht ändert vielleicht nach 52 Jahren seine Meinung. Noch nicht zum Thema Rundfunk, aber zum Thema Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern (Spiegel Online). Seit 1962, als das BVerfG die Zwangsmitgliedschaft für zulässig erklärte, wurden alle diesbezüglichen Bescherden dazu abgewiesen. Nun hat der Erste Senat aber diverse Stellungnahmen dazu bis zum 15. Mai eingefordert. Mal sehen, ob sich da etwas ändert...

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