Rundfunkbeitrag Aktuelles 19.05.2014

Weitere Meldungen aus 2014

Diese Meldung in der Jahresübersicht 2014

Ein Leser meiner Webseite hat mir seinen Härtefallantrag in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt, der zeigt, wie sehr der vermeindliche Rundfunkvorteil ihn verfehlt. Dieser vermeindliche Vorteil, der von den Gerichten bisher unkommentiert einfach aus den Schriftsätzen der Rundfunkanstalten und der Politik übernommen und als gegeben angenommen wird, ist der Dreh- und Angelpunkt.

Beim Durchlesen der Seiten 1138ff des Handbuchs des Staatsrechts, Band 5 findet sich auf Seite 1139 eine eindeutige Aussage:
„Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht.”
Verfasser dieses Abschnitts war Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, der auch das Gutachten verfasst hat, das den Rundfunkbeitrag rechtfertigen soll.

Typisierende Vermutungen verletzten immer Art. 3 Abs. 1 GG. Ihre Zulässigkeit ergibt sich nur zur Erhaltung grundgesetzlicher Rechte, nicht zur ihrer Beschneidung. Hier wird häufig verkannt, dass Typisierungen nur deshalb zugelassen sind, weil technische oder materielle Schranken sie notwendig machen. Wenn diese technischen oder materiellen Schranken gefallen sind, bedarf es einer Typisierung nicht mehr.

Kein Telefonanbieter typisiert alle seine Kunden. Wenn ein Kunde das möchte, können seine Gespräche exakt abgerechnet werden. Eine Flatrate könnte er auch wählen. Beim Rundfunk, obwohl eine Individualabrechnung technisch möglich ist, wird nur eine Zwangsflatrate angeboten, das notwendige Gerät muss sich der Kunde noch selbst besorgen. Wenn der Bayrische Verfassungsgerichtshof in Absatz 112 seiner Entscheidung Vf. 8-VII-12 / Vf. 24-VII-12 schreibt, dass Empfangsgeräte, „wie ihre weite Verbreitung in allen Bevölkerungskreisen zeigt, auch für Personen mit geringem Einkommen erschwinglich [sind], weshalb ihre Anschaffung kein beachtliches Hindernis für eine Programmnutzung darstellt”, zeigt sich die vorherrschende Geisteshaltung deutlich.

Das Gericht denkt nicht wie ein Gericht, das dem Schutz der Grundrechte verpflichtet ist, sondern wie ein Kapitalist, für den Geld das Zentrum seines Denkens ist, notfalls, als Alibi, geldwerte Vorteile vorgaukelnd. Gerichte sollen eigentlich den Bürger vor dem Staat schützen, nicht der willfährige Gehilfe des Staates sein.

Das dürfen wir nicht durchgehen lassen, sonst beglückt uns die Politik demnächst mit einer wahren "Vorteilsparade", nach dem Motto: Jeweils immer nur ein paar Euro, ist ja nicht viel, das kann jeder leisten. Dann können wir unser Geld gleich vollständig dem Staat überlassen und auf jede freie Entscheidung (und auf Gerichte) verzichten.

Diese Meldung in der Jahresübersicht 2014

Weitere Meldungen aus 2014