Rundfunkbeitrag Aktuelles 15.08.2014

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Vor drei Monaten war die aktuelle Richtergarde des Bayrischen Verfassungsgerichtshofs der Meinung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen Vorteil bietet, den jeder Wohnungs- und Betriebsstätteninhaber bezahlen soll.

Heute spricht ein ehemaliger Richter des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof, Peter Vonnahme, in einem Artikel zu Flug MH 17 ARD und ZDF diesen Vorteil indirekt ab und stellt sie in eine Reihe mit anderen Medien:
„Sie begnügten sich mit der Rolle des Lautverstärkers einer ohnehin überlauten Antirusslandfront.”

Ein Beispiel dafür findet sich beispielsweise als Anlage 2 in einem Artikel der Nachdenkseiten. In Anlage 1 findet sich übrigens wieder ein Beitrag von Peter Vonnahme.

Ein Richter vertritt seine Meinung wohl besser erst, wenn er sich im Ruhestand befindet...

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