Diese Meldung in der Jahresübersicht 2014
Ein Kläger beim VG Frankfurt/Main hat mir heute bestätigt, dass das Gericht sein Verfahren ausgesetzt hat, bis die abgabenrechtliche Einordnung des Rundfunkbeitrags durch das Bundesverfassungsgericht erfolgt ist. Da andere Gerichte Klagen einfach abweisen, kann man spekulieren, dass das Gericht mit den Entscheidungen aus Bayern und Rheinland-Pfalz nicht einverstanden ist.