Rundfunkbeitrag Aktuelles 21.12.2014

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Die Weihnachtspost hält für manchen eine Überraschung bereit.

Einige erhalten endlich den Widerspruchsbescheid, wie z.B. Michael Nickles, mit dem nun endlich geklagt werden kann.

Andere erhalten Post von Verwaltungsgericht Frankfurt/Main, das selbst das Ruhen der Verfahrens angeregt hatte, in dem steht:
„In dem Verwaltungsstreitverfahren gilt das Verfahren nach §6 Abs.3 Satz 1 Nr.3 VwG-Statistik als erledigt, nachdem es innerhalb von 6 Monaten, nachdem das Ruhen des Verfahrens angeordnet wurde, weder aufgenommen wurde noch seine Fortsetzung beantragt wurde.”.

Da schlägt dem Kläger natürlich erstmal das Herz schneller, weil er sich erstmal verschaukelt vorkommt: Er lässt das Verfahren ruhen und nun soll es erledigt sein?

Bei der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit”, kurz VwG-Statistik, handelt es sich aber nur um die statistische Behandlung von Verfahren, damit entsprechende Mittel bereitgestellt werden.

So lässt sich die Klagestatistik bezüglich des Rundfunkbeitrages natürlich auch „kleinhalten”. Vielleicht empfehlen deshalb immer mehr Gerichte das Ruhenlassen des Verfahren, wie zuletzt bei Helmut Enz.

Damit wird man die Kläger aber nicht wirklich los. Aktuell kann aus der Onlinepresse entnommen werden, dass die Rundfunkanstalten 60.000 Vollstreckungsersuchen pro Monat durchführen lassen und in 2013 14,9 Millionen Mahnungen verschickt werden mussten. Die Masse der Unwilligen ist also nicht klein.

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