Diese Meldung in der Jahresübersicht 2016
Ein Artikel in der Thüringer Allgemeine zeigt, wie verschieden der Rundfunkstaatsvertrag ausgelegt werden kann. Das Thüringer Innenministerium sieht für Feuerwehren, die keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben, keine Beitragspflicht, im Informationsblatt des Beitragsservice steht auf Seite 9 etwas anderes. Was sagt denn der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dazu?
§ 5 Abs. 1 ist zu entnehmen, dass auch für eine Betriebsstätte ohne Beschäftigte im Sinne von § 6 Abs. 4 ein Rundfunkbeitrag in Höhe eines Drittels fällig wird. § 5 Abs. 3 Punkt 6 limitiert die gesamte Höhe für Feuerwehren auf maximal einen vollen Rundfunkbeitrag.
Bis zu diesem Punkt muss man eigentlich feststellen: Das Thüringer Innenministerium irrt sich wohl.
Wenn man jedoch § 5 Abs. 5 Punkt 2 heranzieht, der eine Beitragspflicht für Betriebsstätten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, verneint, hat das Thüringer Innenministerium vielleicht doch recht. Wenn also eine Feuerwehr nur aus Freiwilligen besteht, die sich auch nicht in der Feuerwache aufhalten, existiert wohl wirklich keine Beitragspflicht.
Das Problem ist nur: § 6 Abs. 4 zählt zu den Beschäftigten nicht nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, sondern auch Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Oft findet sich aber bei in der Leitung der freiwilligen Feuerwehr ein Bediensteter der Gemeinde, wie z.B. ein Brandschutzinspektor. Dann ist es wohl vorbei mit der Beitragsfreiheit.
Aber auch wenn keine Beitragspflicht bestehen sollte: Die Feuerwehrfahrzeuge wären dann gemäß § 5 Abs. 2 Punkt 2 einzeln anzumelden, somit wäre die Zahlung eines gedrittelten Beitrags für die Betriebsstätte der Feuerwehr bei mehr als einem Feuerwehrfahrzeug kostensparender.
Kurzum: Das Thüringer Innenministerium irrt hier, für die Feuerwehr werden so oder so Rundfunkbeiträge fällig. Eine Vereinfachung, mit der die Einführung des Rundfunkbeitrags auch begründet wurde, sehe ich hier überhaupt nicht. Anscheinend verstehen ja selbst Staatsorgane wie das Thüringer Innenministerium den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht mehr.