Diese Meldung in der Jahresübersicht 2024
Die Nichtannahmeentscheidung der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 601/23 vom 24. April 2023 enthält in Absatz 9 einen interessanten Hinweis:
Rundfunkbeitragszahler können sich wohl doch auf dem Rechtsweg gegen unausgewogenen Rundfunk wehren.
Im konkreten Fall wurde allerdings der Rechtsweg nicht eingehalten, was die Nichtannahme begründet.