Rundfunkbeitrag Aktuelles 03.03.2024

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Die Nichtannahmeentscheidung der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 601/23 vom 24. April 2023 enthält in Absatz 9 einen interessanten Hinweis:
Rundfunkbeitragszahler können sich wohl doch auf dem Rechtsweg gegen unausgewogenen Rundfunk wehren. Im konkreten Fall wurde allerdings der Rechtsweg nicht eingehalten, was die Nichtannahme begründet.

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