Diese Meldung in der Jahresübersicht 2024
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem Beschluss BVerwG 6 B 70.23 vom 23.05.2024 entschieden, dass gerichtlich überprüft werden kann, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Pflichten nachkommt, die den Rundfunkbeitrag rechtfertigen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte eine Revision abgelehnt, nun muss diese aufgrund des Beschlusses zugelassen werden.
Das Bundesverwaltungsricht führt als Grund folgendes aus:
„Die Revision der Klägerin ist zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. April 2023 - 1 BvR 601/23 - NVwZ 2024, 55 Rn. 9).”