Rundfunkbeitrag Aktuelles 30.10.2016

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„Das Konturieren eines Sondervorteils scheint auch dem Gericht offenkundig Argumentationsschwierigkeiten zu bereiten; anders lässt sich seine Wortkargheit zu dieser Frage kaum erklären.”

Diesen Eindruck hat Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer in seinem Aufsatz „Rundfunkbeitrag oder verkappte Wohnungssteuer?” (DStR 41/2016), der sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beschäftigt.

„Der offenkundigen Schwierigkeit, einen rundfunkspezifischen Sondervorteil zu identifizieren, begegnet der Staatsvertrag nicht nur durch Schweigen zu diesem Vorteil, sondern auch durch Ausweichen auf eine Art „stellvertretendes Commodum”: Die Rundfunkabgabe wird für das Innehaben einer Wohnung fällig.”

Es gibt nun eine weitere Literaturmeinung, die den Nachweis des echten individualisierbaren Vorteils durch die Gerichte in Abrede stellt. Aber so etwas wird die Gerichte nicht weiter stören, denn auf „abweichende Literaturmeinungen kommt es dabei nicht an.” (Meldung vom 09.11.2016).

Daher gibt Prof. Dr. Kämmerer im Fazit noch folgendes auf den Weg:

„Seit den zentralen Rundfunkurteilen des BVerfG haben sich die Rahmenbedingungen aber gewandelt: Information ist dank technischer Entwicklungen ebenso ubiquitär geworden wie die technische Möglichkeit, sie zu empfangen, bei gleichzeitiger Ausdifferenzierung der Quellen.”

„Es scheint an der Zeit, auch die tatsächlichen Grundlagen der Grundversorgungs-Dogmatik des BVerfG auf den Prüfstand zu bringen.”

Wer den Aufsatz selbst lesen möchte: Das Heft DStR 41/2016 kann für 9,50 EURO plus Porto beim Verlag C.H. Beck oHG, München bestellt werden.

PS:
LibreOffice hat bei der Rechtschreibprüfung nachgefragt, ob anstelle der „Grundversorgungs-Dogmatik” vielleicht „Rundumversorgung-Dogmatik” gemeint sein könnte (Korrekturdialog).
Maschinen sind scheinbar jetzt schon intelligenter als angenommen.

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