Diese Meldung in der Jahresübersicht 2017
Vor einem Jahr hatte ich auf den Artikel „Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung” von Dr. Kay E. Winkler hingewiesen. Der von mir damals nicht sonderlich herausgestellte Aspekt, „das gemeinsame Führen einer Wohnung festzustellen”, lässt sich mit aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes beleuchten.
In der Pressemitteilung Nr. 256 vom 27.07.2017, in der DESTATIS den Wohnungsbestand Ende 2016 auf 41,7 Millionen beziffert, findet sich ein Verweis auf die Tabelle Wohngebäude, Wohnungen, Wohnfläche (die allerdings nicht die 41,7 Millionen Wohnungen aufführt).
Aus dieser Tabelle lässt sich entnehmen, dass Ende 2016 in Deutschland 12551424 Gebäude mit einer Wohnung, 3105531 Gebäude mit zwei Wohnungen und 3161656 Gebäude mit insgesamt 21086208 Wohnungen vorhanden waren. Rechnerisch kommen bei der letzten Gruppe also auf ein Gebäude etwa sechs bis sieben Wohnungen.
Bei der hier betrachteten Gesamtzahl von 18818611 Gebäuden können also nur 12551424 Wohnungen eindeutig einer Adresse zugeordnet werden, bei 6267187 Gebäuden kann es genügen, wenn eine Wohnung gemeldet ist und sich der Rest an diese Wohnung anhängt. Also könnte bei 33% der Gebäuden mindestens ein Rundfunkbeitrag unterschlagen werden. Bezogen auf die hier betrachtete Gesamtzahl von 39848694 Wohnungen könnten sich also theoretisch 21030083 Wohnungen bzw. fast 53% der Wohnungen hinter einer anderen Wohnung verstecken, wenn auf die gleiche Adresse bereits eine Rundfunkbeitragsmeldung gemacht wurde.
In der Realität werden es vermutlich weniger sein, da manchmal die Adressen Zusätze wie „Apartment 20” enthalten. Aber werden es weniger als 10% sein, die sich so verstecken können? Wer den Verweis auf einen zahlenden Wohnungsinhaber durchführt, wird nach sechs Monaten aus den Datenbestand des Beitragsservice entfernt. Ein strukturelles Vollzugsdefizit ist also nicht von der Hand zu weisen, sobald es die Beitragspflichtigen darauf anlegen.
Die von den Gerichten immer wieder behauptete Verwaltungsvereinfachung durch die Umstellung auf die Wohnungsabgabe ist somit faktisch eine Farce.