Rundfunkbeitrag Aktuelles 18.03.2016

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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich mit dem Grundgesetz vereinbar wäre (Pressemitteilung).

Der Urteilstext steht zwar noch aus, anhand der Pressemitteilung kann man aber schon sagen: Es bleibt damit wie erwartet auf Linie mit den Vorinstanzen, vor allem, was die Verweigung der Realität und der Rechtssprechnung in anderen Bereichen angeht.

Ein unvollständiger Mitschrieb von geznoch.de zeigt einige Aussagen, die im Prozess vermutlich von Anstaltsseite gefallen sind und es höchstwahrscheinlich in den Urteilstext schaffen, während die Einwände der Kläger wie gehabt einfach mit Behauptungen abgebügelt werden.

Wie denn nun der exakte individuelle Vorteil aussieht, ist noch offen. Wie dieser wohnungsbezogen definiert ist, auch (siehe Meldung vom 09.11.2015). Warum man die Rundfunknutzung gerade auf internetbasierten Protokollen nicht überprüfen kann, hat scheinbar noch niemand Streaminganbietern wie Amazon oder Netflix erzählt. Ich bin auch gespannt, warum es kein Problem sein soll, über 40 Millionen Wohnungen zu erfassen, man umgekehrt aber nicht die Nichtnutzer aus Datenschutzgründen erfassen dürfe.

Es stehen noch weitere Verfahren in diesem Jahr beim Bundesverwaltungsgericht an, auch für den gewerblichen Bereich. Wie diese ausgehen werden, ist eigentlich schon jetzt klar.

Dann geht es beim Bundesverfassungsgericht weiter, das die Beschwerden aber vielleicht gar nicht mehr annimmt (Meldung vom 24.02.2016). Ein wirklich unbelastetes Verfahren darf man sich vermutlich erst vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erwarten.

Vielleicht sollten sich Berliner Bürger die Gründung einer Anti-Beitragspartei überlegen. Dort wird im September gewählt, vielleicht reicht die Zeit ja noch.

Nachtrag:

Am Nachmittag ist im GEZ-Boykott Forum eine Mitschrift der mündlichen Entscheidungsverkündung veröffentlicht worden.

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